Problembeschreibung/Begründung:
Durch die Änderung der Hauptsatzung soll dem Bürgermeister die Entscheidungskompetenz für Pachtverträge für Gärten und Kleinflächen sowie für Garagenmietverträge übertragen werden.
Die Jahreserträge aus diesen Verträgen sind sehr gering, da sie aber unbefristet sind, entscheidet bisher der Hauptausschuss darüber.
Wegen des häufigen Wechsels der Mieter/Pächter schlagen wir im Interesse der Verfahrensvereinfachung für die betroffenen Miet- bzw. Pachtinteressenten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes vor, die Entscheidungskompetenz dem Bürgermeister zu übertragen.
Die Angelegenheit ist für eine solche Übertragung geeignet, weil es sich i.d.R. um eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle handelt, für die der Hauptausschuss bzw. die Gemeindevertretung Grundsätze für den Abschluss der Verträge festlegen kann. Darüber hinaus hat der Bürgermeister aufgrund von
§ 6 Abs.10 der Hauptsatzung die Gemeindevertretung über Entscheidungen zu unterrichten, die er im Rahmen einer Kompetenzübertragung getroffen hat.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den vorliegenden Hauptsatzungsentwurf zu beschließen.
Anlagen:
1 Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow
2 Gegenüberstellung von neuer und bisheriger Regelung in der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |