Problembeschreibung/Begründung:
Der 1. Bauabschnitt des Vorhabens „Sanierung und Ausbau Alte Dorfstraße“ von der L10 an der Kirche bis zum Schulweg wurde 2015 in einer sehr hohen Qualität durchgeführt.
Entsprechend der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros ISH Beratende Ingenieure aus Bad Doberan soll auch der 2. und 3. Bauabschnitt in entsprechender Qualität ausgebaut werden.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau Verkehr und Umwelt der Gemeinde Stäbelow hat auf seiner Sitzung am 09.09.2015 nach eingehender Beratung der Durchführung des 2. und 3. Bauabschnittes zugestimmt. Der 2. Bauabschnitt soll 2016 realisiert werden.
Der 2. Bauabschnitt ist als Zufahrt zum Kindergartenweg und als Fußgängerzuwegung unbedingt erforderlich, da er sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand befindet. Neben der Sanierung und Verlängerung des Gehweges ist die Neupflasterung der Fahrbahn, die geordnete Entwässerung und die Erneuerung der Beleuchtung vorgesehen. Abgängige Bäume sollen gefällt und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
Insgesamt widerspricht der Gehweg im 2. Bauabschnitt der Funktion und Ansicht einer gut gestalteten Kopfsteinpflasterstraße.
Als Maßnahme Ö12 ist das Vorhaben Bestandteil des genehmigten Dorferneuerungsplanes.
Entsprechend der Entwurfsplanung vom 10.08.2015 entstehen für den 2. BA folgende Kosten:
Bauleistungen 125.426,00 Euro
Ingenieurleistungen 15.851,46 Euro
Baumgutachten 800,00 Euro
Vermessungsleistungen 2.350,00 Euro
Gesamtkosten 144.427,46 Euro
Die finanziellen Mittel in Höhe von 144.500,00 Euro werden in den Haushalt 2016 eingestellt.
Zur teilweisen Deckung der Ausgaben kann die Gemeinde die Umlegung der Ausbaubeiträge auf Grundlage der geltenden Satzung erheben.
Anlagen: Erläuterungsbericht
Kostenberechnung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Durchführung des Vorhabens „Sanierung Satower Straße (Alte Dorfstraße)“ in Stäbelow, 2. Bauabschnitt.
Das Vorhaben ist Maßnahme Ö12 im genehmigten Dorferneuerungsplan.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |