Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern, 2. Entwurf; Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern, 2. Entwurf; Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/BV/40-0465/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde kann bis zum 29.09.2015 eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten LEP-Entwurf (Text, Karte) sowie zum Entwurf des zugehörigen Umweltberichts abgeben.

 

Die Beteiligungsunterlagen wurden mit dem Fokus auf den Inhalt der bisher abgegebenen Stellungnahme und auf die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde (FNP) durchgesehen.

 

Die Hinweise der Gemeinde im 1. Beteiligungsverfahren wurden teilweise berücksichtigt.

Zu der Anregung eines gemeindlichen Mitspacherechtes bei Windeignungsgebieten (über die Verfahrensbeteiligung hinaus) wurde allerderdings nicht entschieden.

Zu der angeregten stärkeren Berücksichtigung ländlicher Siedlungsformen als Ergänzung des zentralörtlichen Wohnbau-Angebotes im Umland besteht die grundsätzliche LEP-Orientierung auf Zentralorte und flächensparendes Bauen fort. Lediglich in rechtlich unverbindlichen Plansätzen (4.1(7)) wird auf landschaftstypischen Siedlungsformen usw. eingegangen.

Zu der Einzelhandels-Grundversorgung erfolgten mit der Abwägungsentscheidung die gewünschten Klarstellungen; die Anwendung der bundeseinheitlichen planungsrechtlichen Vorschriften wird durch das LEP nicht berührt.

Den sonstigen Inhalten der Beteiligungsunterlagen waren keine für die Gemeindeentwicklung Stäbelow problematischen Festlegungen zu entnehmen. Es wird jedoch empfohlen, mit einer Stellungnahme auf die offenen Punkte des ersten Beteiligungsverfahrens einzugehen und erneut auf die vorgesehenen Einschränkungen für Siedlungsentwicklungen außerhalb des Zentralortes Rostock zu reagieren.

 

Das Gemeindegebiet wird nunmehr als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt, das im südlichen Teil durch ein Vorbehaltsgebiet Trinkwassersicherung (bisher Vorranggebiet) überlagert wird (Kap. 4.5, 7.2). Im Unterschied zu einem Vorranggebiet (Ausschluss konkurrierender Raumnutzungen) ist das raumordnerische Ziel mit besonderem Gewicht neben anderen Belangen zu berücksichtigen. Eine Festlegung als Vorranggebiet Landwirtschaft bzw. Trinkwasser wird Angelegenheit der Regionalplanung (bisher Landesplanung) und ist damit Gegenstand der Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm.

Neu ist ein Umwidmungsverbot für Acker- und Grünlandflächen mit einer Bodenwertzahl ≥ 50.

Neu eingeführt wurde darüber hinaus das Kapitel 5.2 zum flächendeckenden Ausbau der digitalen Kommunikationsinfrastruktur auf dem Stand der Technik. Eine Umsetzung des Ziels wirkt sich auch für die Einwohner der Gem. Stäbelow positiv aus.

Weiterhin wurde das Kapitel 7.1 (Unterirdische Raumordnung) ergänzt. Das Gemeindegebiet liegt in einem Vorrangraum für die Nutzung geothermischer Energie und wird im Südwesten von einem Vorrangraum zur Speicherung von Wärmeenergie berührt. Umweltrelevante Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden, sind zzt. jedoch nicht beurteilbar. Die Vorrangfestlegung erstreckt sich nur auf konkurrierende unterirdische Planungen / Nutzungen. Ein Vorrang vor oberirdischen Funktionen / Nutzungen wird nicht festgelegt.

Die Ergänzungen und Änderungen der landesplanerischen Festlegungen im Küstenmeer (Kapitel 8: Fischerei Tourismus, Windenergie, Kabeltrassen, Rohstoffabbau, Küstenschutz) haben keine direkten Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung.

Im Kapitel 3.3 (Raumkategorien) wird weiterhin ein Kooperations- und Abstimmungsgebot innerhalb des Stadt-Umland-Raums Rostock (SUR) festgelegt und eine bedarfsgerechte Fortschreibung des SUR-Konzeptes gefordert. Auf die Bedeutung des SUR-Konzeptes als Entscheidungsgrundlage für Planungen der Gemeinde und für den Einsatz von Landes-Fördermitteln wird hier besonders hingewiesen. Im Kapitel 3.3 wurde darüber hinaus die Zuordnung von Gemeinden zu ländlichen Gestaltungsräumen reduziert und zusätzlich für betroffene Gemeinden ein Antragsrecht eingeräumt. Die Gemeinde Stäbelow ist hiervon wegen der Zuordnung zum SUR Rostock jedoch nicht berührt.

Die landesplanerischen Ziele zur Siedlungsentwicklung (Kap. 4.1) bleiben im Grundsatz unverändert (Eigenentwicklung unberührt, Innenentwicklung, landesplan. Ausnahmevorbehalt für extensive Siedlungsentwicklungen).

In Kapitel 4.2 wird festgelegt, das jegliche Wohnbauflächenentwicklungen, die über den Eigenbedarf hinausgehen eine interkommunale Abstimmung im SUR Rostock und eine Berücksichtigung im SUR-Entwicklungskonzept voraussetzen. Allerdings enthalten die Formulierungen zu Nr. 4.2(1) (Wohnungsbau nur in Zentralorten) und 4.2(3) (Überschreitungsmöglichkeit des Wohnbau-Eigenbedarfs auf Basis eines abgestimmten SUR-Konzeptes) einen Zielkonflikt. Der Gemeinde wird empfohlen, in ihrer Stellungnahme hierauf einzugehen. Äußern sollte die Gemeinde sich außerdem zu der Absicht, überörtliche Lösungen für altersgerechtes Wohnen nur in Zentralorten vorzusehen (Ziel 4.2(4)), weil die Formulierung in die Planungshoheit der Gemeinde eingreift und die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen meistens auf wohnortnahe Angebote gerichtet ist, die allerdings nicht den erforderlichen Zentralortstatus haben.

Im Kapitel 4.1 (Siedlungsentwicklung) erscheint die Formulierung des Ziels 4.1 (6) (Vermeidung von Zersiedelung) bedenklich. Die Festlegung, Verfestigungen von Siedlungssplittern zu vermeiden widerspricht der bundesrechtlichen Regelung des § 35 (6) BauGB und schränkt somit die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Stellungnahme der Gemeinde

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Unterlagen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms wurden geprüft. Die Gemeinde ist in Kapitel 4.1 und 4.2 in ihren Belangen berührt.

Die Gemeinde beschließt, in der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme gem. Anlage 1 abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Bull

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Blotenberg

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon