Überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Dorfplatzes in Stäbelow

Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Dorfplatzes in Stäbelow
Vorlage
VO/BV/40-0464/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Mit Beschluss Nr. 18-4/15 vom 25.03.2015 wurde die Durchführung des Vorhabens „Erneuerung und Ausbau des Dorfplatzes“ in Stäbelow entsprechend der Vorplanung des Planungsbüros ISH Beratende Ingenieure genehmigt.

Für die Erneuerung und den Ausbau des Dorfplatzes wurden 140.000,00 Euro in den Haushalt 2015 eingestellt.

Voraussetzung für die Durchführung des Vorhabens ist die Bereitstellung von Fördermitteln. Am 02.04.2015 wurde durch den Landkreis Rostock einem vorzeitigen Investitionsbeginn für die Maßnahme zugestimmt.

Daraufhin wurde die Vorplanung überarbeitet und das Leistungsverzeichnis erstellt. Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass die Steganlage des Dorfteiches stark sanierungsbedürftig und die Friedhofsmauer in einzelnen Abschnitten zu erneuern ist. Außerdem ist eine Grenzfeststellung notwendig, da gemeindeeigene Flächen überbaut worden sind.

Die Gesamtkosten betragen nach Ausschreibung 168.588,06 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:

                Bauleistungen                  147.839,65 Euro.

                Planung                                 17.428,15 Euro

                Vermessung                         3.320,26 Euro.

Dieses bedeutet Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000,00 Euro, wobei für die Sanierung des Kriegerdenkmales 5.000,00 Euro im Haushalt eingestellt sind.

 

Anlagen:

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung – Steganlage

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung – Friedhofsmauer

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung – Kriegerdenkmal

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 Euro für die Erneuerung und den Ausbau des Dorfplatzes in Stäbelow.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlagen „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung