Beschluss zur Erweiterung der Anbindung Stover Weg an die Landesstraße L10 (Satower Straße) in Kritzmow

Betreff
Beschluss zur Erweiterung der Anbindung Stover Weg an die Landesstraße L10 (Satower Straße) in Kritzmow
Vorlage
VO/BV/60-0796/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 03.09.2015 wurde über die Erweiterung der Anbindung Stover Weg an die Landesstraße L10 beraten. Im Zuge der Erschließung des Wohngebietes „Erweiterung Schäferwiese“ und der Teilsanierung des Stover Weges ergibt sich ein höheres Verkehrsaufkommen im v.g. Kreuzungsbereich. Ein Ausbau ist dringend erforderlich, da die Ausfahrt vom Stover Weg aus unübersichtlich ist und ein erhöhtes Unfallrisiko in sich birgt.

Mit der Planung der Erweiterung soll das Planungsbüro VEAPLAN aus Rostock beauftragt werden, welches schon die Planungen für das Wohngebiet und den Stover Weg bis an den Anbindungsbereich zur Landesstraße durchgeführt hat.

Für die Erweiterung der Anbindung ist möglicherweise Grunderwerb nötig.

Für die Durchführung des Vorhabens ergeben sich folgende Kosten:

                Planungsleistungen         5.250,00 Euro

                Vermessung                       3.000,00 Euro

                Baukosten                         30.000,00 Euro.

Zusätzlich entstehen Kosten durch einen möglichen Grunderwerb (ca. 135 Euro/m²) und für Vertragsabschluss sowie Grunderwerbssteuer.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt die Weiterführung der Planung durch das Ingenieurbüro VEAPLAN und den eventuell erforderlichen Grunderwerb.

 

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die Planungsleistungen und den eventuell erforderlichen Grunderwerb für die Erweiterung der Anbindung Stover Weg an die Landesstraße L10 (Satower Straße) in Kritzmow zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, erstmals in Folgejahren 

         Deckungsmittel für 2015 stehen im Sachkonto 61100-40130000 zur Verfügung

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung