Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde kann bis zum
29.09.2015 eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten LEP-Entwurf (Text, Karte)
sowie zum Entwurf des zugehörigen Umweltberichts abgeben.
Die Beteiligungsunterlagen wurden
mit dem Fokus auf den Inhalt der bisher abgegebenen Stellungnahme und auf die
Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde (FNP, informelle
Entwicklungsvorstellungen in Buchholz, Ziesendorf) durchgesehen.
Die Hinweise der Gemeinde im 1.
Beteiligungsverfahren (landwirtschaftliche Fördermittel) bezogen sich nicht auf
Regelungsinhalte des LEP und blieben insoweit unberücksichtigt.
Aus dem Inhalt der
Beteiligungsunterlagen wurden keine für die Gemeindeentwicklung Ziesendorf
gravierenden Festlegungen erkannt. Zu Einzelheiten (s.u.) wird jedoch
empfohlen, mit einer Stellungnahme vorsorglich zu reagieren.
Das Gemeindegebiet wird nunmehr wieder
als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt, das durch ein Vorbehaltsgebiet
Trinkwassersicherung (bisher Vorranggebiet) überlagert wird (Kap. 4.5, 7.2). Im
Unterschied zu einem Vorranggebiet (Ausschluss konkurrierender Raumnutzungen)
ist das raumordnerische Ziel mit besonderem Gewicht neben anderen Belangen zu
berücksichtigen. Eine Festlegung als Vorranggebiet Landwirtschaft bzw.
Trinkwasser wird Angelegenheit der Regionalplanung.
Neu ist ein Umwidmungsverbot für
Acker- und Grünlandflächen mit einer Bodenwertzahl ≥ 50. Neu eingeführt
wurde darüber hinaus das Kapitel 5.2 zum flächendeckenden Ausbau der digitalen
Kommunikationsinfrastruktur auf dem Stand der Technik. Eine Umsetzung des Ziels
wirkt sich auch für die Einwohner der Gemeinde Ziesendorf positiv aus.
Weiterhin wurde das Kapitel 7.1
(Unterirdische Raumordnung) ergänzt. Das Gemeindegebiet liegt in einem
Vorrangraum für die Nutzung geothermischer Energie. Umweltrelevante
Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden, sind zzt. jedoch nicht beurteilbar.
Die Vorrangfestlegung erstreckt sich nur auf konkurrierende unterirdische
Planungen / Nutzungen. Ein Vorrang vor oberirdischen Funktionen / Nutzungen
wird nicht festgelegt.
Die Ergänzungen und Änderungen der
landesplanerischen Festlegungen im Küstenmeer (Kapitel 8: Fischerei Tourismus,
Windenergie, Kabeltrassen, Rohstoffabbau, Küstenschutz) haben keine direkten
Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung.
Im Kapitel 3.3 (Raumkategorien)
wird weiterhin ein Kooperations- und Abstimmungsgebot innerhalb des
Stadt-Umland-Raums Rostock (SUR) festgelegt und eine bedarfsgerechte
Fortschreibung des SUR-Konzeptes gefordert. Auf die Bedeutung des SUR-Konzeptes
als Entscheidungsgrundlage für Planungen der Gemeinde und für den Einsatz von
Landes-Fördermitteln wird hier besonders hingewiesen. Im Kapitel 3.3 wurde
darüber hinaus die Zuordnung von Gemeinden zu ländlichen Gestaltungsräumen
reduziert und zusätzlich für betroffene Gemeinden ein Antragsrecht eingeräumt.
Die Gemeinde Ziesendorf ist hiervon wegen der Zuordnung zum SUR Rostock nicht
berührt.
Die landesplanerischen Ziele zur
Siedlungsentwicklung (Kap. 4.1) bleiben im Grundsatz unverändert
(Eigenentwicklung unberührt, Innenentwicklung, landesplan. Ausnahmevorbehalt
für extensive Siedlungsentwicklungen).
Die Festlegungen
Wohnbauflächenentwicklung (Kapitel 4.2) berühren die Gemeinde in ihren zzt.
informellen Überlegungen über zusätzliche Wohnbauflächen. Wie bisher auch
bildet eine interkommunale Abstimmung im SUR Rostock und eine Berücksichtigung
im SUR-Entwicklungskonzept die Voraussetzung für eine zusätzliche
Wohnbaulandentwicklung. Allerdings enthalten die Formulierungen zu Nr. 4.2(1)
(Wohnungsbau nur in Zentralorten) und 4.2(3) (Überschreitungsmöglichkeit des
Wohnbau-Eigenbedarfs auf Basis eines abgestimmten SUR-Konzeptes) einen
Zielkonflikt. Der Gemeinde wird empfohlen, in ihrer Stellungnahme hierauf
einzugehen. Äußern sollte die Gemeinde
sich außerdem zu der Absicht, überörtliche Lösungen für altersgerechtes Wohnen
nur in Zentralorten vorzusehen Ziel 4.2(4), weil die Formulierung in die
Planungshoheit der Gemeinde eingreift und die Nachfrage nach altersgerechten
Wohnungen meistens auf wohnortnahe Angebote gerichtet ist, die allerdings nicht
den erforderlichen Zentralortstatus haben.
Im Kapitel 4.1 (Siedlungsentwicklung)
erscheint die Formulierung des Ziels 4.1 (6) (Vermeidung von Zersiedelung)
bedenklich. Die Festlegung, Verfestigungen von Siedlungssplittern zu vermeiden
widerspricht der bundesrechtlichen Regelung des § 35 (6) BauGB und schränkt
somit die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig ein.
Anlagen:
Stellungnahme der Gemeinde
Beschlussvorschlag:
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1. |
Die Unterlagen der 2. Stufe des
Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms
wurden geprüft. Die Gemeinde ist in Kapitel 4.1 und 4.2 in Ihren Belangen
berührt. |
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2. |
Die Gemeinde beschließt, in der
2. Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme gemäß Anlage 1 abzugeben. |
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Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
() Keine
(X ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Witt |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |