Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern, 2. Entwurf; Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern, 2. Entwurf; Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/BV/80-0425/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde kann bis zum 29.09.2015 eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten LEP-Entwurf (Text, Karte) sowie zum Entwurf des zugehörigen Umweltberichts abgeben.

 

Die Beteiligungsunterlagen wurden mit dem Fokus auf den Inhalt der bisher abgegebenen Stellungnahme und auf die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde (FNP, informelle Entwicklungsvorstellungen in Buchholz, Ziesendorf) durchgesehen.

 

Die Hinweise der Gemeinde im 1. Beteiligungsverfahren (landwirtschaftliche Fördermittel) bezogen sich nicht auf Regelungsinhalte des LEP und blieben insoweit unberücksichtigt.

 

Aus dem Inhalt der Beteiligungsunterlagen wurden keine für die Gemeindeentwicklung Ziesendorf gravierenden Festlegungen erkannt. Zu Einzelheiten (s.u.) wird jedoch empfohlen, mit einer Stellungnahme vorsorglich zu reagieren.

Das Gemeindegebiet wird nunmehr wieder als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt, das durch ein Vorbehaltsgebiet Trinkwassersicherung (bisher Vorranggebiet) überlagert wird (Kap. 4.5, 7.2). Im Unterschied zu einem Vorranggebiet (Ausschluss konkurrierender Raumnutzungen) ist das raumordnerische Ziel mit besonderem Gewicht neben anderen Belangen zu berücksichtigen. Eine Festlegung als Vorranggebiet Landwirtschaft bzw. Trinkwasser wird Angelegenheit der Regionalplanung.

Neu ist ein Umwidmungsverbot für Acker- und Grünlandflächen mit einer Bodenwertzahl ≥ 50. Neu eingeführt wurde darüber hinaus das Kapitel 5.2 zum flächendeckenden Ausbau der digitalen Kommunikationsinfrastruktur auf dem Stand der Technik. Eine Umsetzung des Ziels wirkt sich auch für die Einwohner der Gemeinde Ziesendorf positiv aus.

Weiterhin wurde das Kapitel 7.1 (Unterirdische Raumordnung) ergänzt. Das Gemeindegebiet liegt in einem Vorrangraum für die Nutzung geothermischer Energie. Umweltrelevante Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden, sind zzt. jedoch nicht beurteilbar. Die Vorrangfestlegung erstreckt sich nur auf konkurrierende unterirdische Planungen / Nutzungen. Ein Vorrang vor oberirdischen Funktionen / Nutzungen wird nicht festgelegt.

Die Ergänzungen und Änderungen der landesplanerischen Festlegungen im Küstenmeer (Kapitel 8: Fischerei Tourismus, Windenergie, Kabeltrassen, Rohstoffabbau, Küstenschutz) haben keine direkten Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung.

Im Kapitel 3.3 (Raumkategorien) wird weiterhin ein Kooperations- und Abstimmungsgebot innerhalb des Stadt-Umland-Raums Rostock (SUR) festgelegt und eine bedarfsgerechte Fortschreibung des SUR-Konzeptes gefordert. Auf die Bedeutung des SUR-Konzeptes als Entscheidungsgrundlage für Planungen der Gemeinde und für den Einsatz von Landes-Fördermitteln wird hier besonders hingewiesen. Im Kapitel 3.3 wurde darüber hinaus die Zuordnung von Gemeinden zu ländlichen Gestaltungsräumen reduziert und zusätzlich für betroffene Gemeinden ein Antragsrecht eingeräumt. Die Gemeinde Ziesendorf ist hiervon wegen der Zuordnung zum SUR Rostock nicht berührt.

Die landesplanerischen Ziele zur Siedlungsentwicklung (Kap. 4.1) bleiben im Grundsatz unverändert (Eigenentwicklung unberührt, Innenentwicklung, landesplan. Ausnahmevorbehalt für extensive Siedlungsentwicklungen).

Die Festlegungen Wohnbauflächenentwicklung (Kapitel 4.2) berühren die Gemeinde in ihren zzt. informellen Überlegungen über zusätzliche Wohnbauflächen. Wie bisher auch bildet eine interkommunale Abstimmung im SUR Rostock und eine Berücksichtigung im SUR-Entwicklungskonzept die Voraussetzung für eine zusätzliche Wohnbaulandentwicklung. Allerdings enthalten die Formulierungen zu Nr. 4.2(1) (Wohnungsbau nur in Zentralorten) und 4.2(3) (Überschreitungsmöglichkeit des Wohnbau-Eigenbedarfs auf Basis eines abgestimmten SUR-Konzeptes) einen Zielkonflikt. Der Gemeinde wird empfohlen, in ihrer Stellungnahme hierauf einzugehen.  Äußern sollte die Gemeinde sich außerdem zu der Absicht, überörtliche Lösungen für altersgerechtes Wohnen nur in Zentralorten vorzusehen Ziel 4.2(4), weil die Formulierung in die Planungshoheit der Gemeinde eingreift und die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen meistens auf wohnortnahe Angebote gerichtet ist, die allerdings nicht den erforderlichen Zentralortstatus haben.

Im Kapitel 4.1 (Siedlungsentwicklung) erscheint die Formulierung des Ziels 4.1 (6) (Vermeidung von Zersiedelung) bedenklich. Die Festlegung, Verfestigungen von Siedlungssplittern zu vermeiden widerspricht der bundesrechtlichen Regelung des § 35 (6) BauGB und schränkt somit die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Stellungnahme der Gemeinde

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

1.

Die Unterlagen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms wurden geprüft. Die Gemeinde ist in Kapitel 4.1 und 4.2 in Ihren Belangen berührt.

2.

Die Gemeinde beschließt, in der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme gemäß  Anlage 1 abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

() Keine

(X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Witt

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Blotenberg

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon