Beschluss des Vertrages mit der pv-projekt GmbH zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentliche Straßen der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss des Vertrages mit der pv-projekt GmbH zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentliche Straßen der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/BV/80-0421/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die pv-projekt GmbH, Dorfmitte 2 F, 18239 Heiligenhagen, plant in der Gemeinde Bölkow die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Der zugewiesene Einspeisepunkt durch die E.DIS befindet sich in Stäbelow. Zur Anbindung an das öffentliche Stromnetz muss die Leitung von Bölkow über Ziesendorf bis Stäbelow verlegt werden. Der Netzanschluss ist im Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 EEG sind demnach Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen. Für die Netzbetreibung dieser Anlage ist es erforderlich, in Straßenbereichen der Gemeinde Ziesendorf Mittelspannungskabel zu verlegen, zu betreiben und ggf. zu unterhalten. Da es sich um ein privates Kabel handelt, ist mit dem Betreiber ein Gestattungsvertrag abzuschließen. Das geplante Kabel ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Maßnahme wird durch eine Fachfirma ausgeführt. Soweit die Anschlusskabel in oder bei öffentlichen Straßen verlegt werden, besteht nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßengesetzen der Länder eine besondere Privilegierung des Vorhabens. Diese gelten hiernach als Einrichtungen der öffentlichen Versorgung, die Verlegung der Kabel kann weitestgehend nicht verhindert werden. Gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung haben Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet, diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Der Gestattungsvertrag dient einer dinglichen Sicherung der Leitungen, weitere privatrechtliche Sicherungen sind nicht notwendig.

Der vorliegende Vertrag wurde im Hause und anwaltlich umfassend geprüft. Der Entwurf wurde mit dem Antragsteller abgestimmt. Der Vertrag enthält die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme, die sich an der Höhe einer allgemeingültigen und üblichen Entschädigungszahlung in Höhe von 5.950,- EURO orientiert.

 

Anlagen:

Vertrag, Leitungspläne

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt den anliegenden Vertrag mit der pv-projekt GmbH Heiligenhagen zur Verlegung von privaten Stromleitungen in der Gemeinde Ziesendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan, außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 5.950,-EURO.

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung