Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung, Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen

Betreff
Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung, Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen
Vorlage
VO/BV/70-0547/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung, Mischgebiet „Allershäger Straße“, wurde am 09.04.2015 beschlossen. Voraussetzung für die Inkraftsetzung ist der Abschluss des Vertrages zwischen Gemeinde und Eigentümergemeinschaft (vgl. Beschluss vom 09.04.2015, Nr. 4). Der Vertragsentwurf wurde im Bauausschuss am 22.01.2015 vorgestellt und beraten. Der Vertrag regelt die Verwendung von Punkten aus dem Ökokonto der Gemeinde für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen entsprechend Bebauungsplan.

Zitat Bauausschuss 22.01.2015: „Die Zurverfügungstellung der Ökopunkte an die Eigentümergemeinschaft ist ein Entgegenkommen durch die Gemeinde und sollte eine Ausnahme sein“. Auf der Einwohnerversammlung am 19.05.2015 fasste Herr Kutschke das Verfahren zusammen und erläuterte, dass mit dem Abschluss des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ein Missstand nach über 10 Jahren bereinigt werden konnte.

 

 

 

Anlagen:

-       Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen für den Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung, Mischgebiet „Allershäger Straße“, mit der Eigentümergemeinschaft abzuschließen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Konto 51100, Produkt 442510 „Kostenerstattungen B.Pl. Nr. 14 „Allershäger Straße“, Einnahme noch nicht eingestellt)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung