Problembeschreibung/Begründung:
In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.
Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung einer Spende entscheidet die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen.
Der Bürgermeister hat die Angebote von den drei v. g. Spendern entgegen genommen, der Gemeinde eine Geldspende in Höhe von insgesamt 2.050,09 Euro zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zukommen zu lassen.
Aus diesem Grunde muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spenden entscheiden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt, folgende Geldspenden anzunehmen und zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zukommen zu lassen:
1. Sammelspende in Höhe von 1.500,00 Euro
2. Stephan Saß, Spende in Höhe von 450,09 Euro und
3. Ostseesparkasse Rostock, Spende in Höhe von 100,00 Euro.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis:
Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug
nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der
Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(Mehreinnahmen in Höhe von 2.050,09 Euro zu
vereinnahmen als Spendenertrag im Produkt 12600)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |