Problembeschreibung/Begründung:
Im Wesentlichen muss die derzeitige Geschäftsordnung der Gemeinde aus
dem Jahr 1999 an die inzwischen mehrfach geänderte Kommunalverfassung und an
geänderte datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden. Dem vorliegenden
Entwurf liegt das aktualisierte Geschäftsordnungsmuster des Referenten für
Rechtsangelegenheiten des Städte- und Gemeindetages, Klaus-Michael Glaser, zu
Grunde. Darin sind auch zahlreiche kleine Änderungen enthalten, die Regelungen
vereinfachen oder zutreffender formulieren.
Darüber hinaus schlägt das Amt folgende Änderungen zur Nutzung
elektronischer Kommunikation und zur Verbesserung der Einwohnerinformation vor:
- Beschlussvorlagen
großen Umfangs, wie HH-Pläne, Jahresrechnungen,
Bilanzen, Bauleitplanung und Baumaßnahmen sollten zukünftig in Kurzfassung in
Papierform übersandt und die vollständigen Unterlagen im Ratsinformationssystem
(Intranet) bereitgestellt werden (§ 1
Abs.3).
- Den Einwohnern sollten mit der öffentlichen Bekanntmachung der
Tagesordnung im Internet auch die Beschlussvorlagen, deren Begründungen und
Anlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollen, zugänglich
gemacht werden (§ 4 Abs.4).
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die nicht den Ausschüssen
angehören, sollten per E-Mail über Tag, Ort und Beginn der
Ausschusssitzungen informiert werden und die Tagesordnung im Intranet nachlesen
können (§ 15 Abs.2).
- Die Niederschriften der GV- und Ausschusssitzungen sollten den
Gemeindevertretern innerhalb von 14
Tagen nach der Sitzung im Intranet bereitgestellt werden (§§ 13 Abs.2 und 15
Abs.3).
Nähere
Erläuterungen befinden sich in Anlage 2.
Die
Geschäftsordnung des Amtes enthält bereits entsprechende Regelungen.
Der Hauptausschuss
hat in seiner Sitzung am 15.07.2015 der Gemeindevertretung empfohlen, den
vorliegenden Geschäftsordnungsentwurf zu beschließen.
Anlagen:
1 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Stäbelow
2 Gegenüberstellung von derzeit gültiger GeschO und Entwurf der Neufassung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren
Der Einsatz elektronischer Kommunikation führt
zu Einsparungen beim Versenden umfangreicher Beschlussvorlagen, zahlreicher
Informationen über Ausschusssitzungen und die Verteilung der
Sitzungsniederschriften.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |