Problembeschreibung/Begründung:
In der jetzigen Satzung ist eine Regelung enthalten, nach der der Eigentümer eines Gebäudes heranzuziehen ist, sofern Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht identisch sind. Der Gebäudeeigentümer bleibt nach der Satzungsänderung beitragspflichtig, die Formulierung wird jedoch aktualisiert (durch Verweis auf das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Eine weitere kleine Änderung ist der Wegfall des „Absatz 2“ bei § 34 BauGB in § 5 Absatz 5 a und in 5 b. Hier geht es um den Artzuschlag für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke, die im unbeplanten Innenbereich (gemäß § 34 BauGB) gelegen sind.
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen, die sich nicht auf den Berechnungsschlüssel auswirken.
Anlage:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die anbei liegende Satzungsänderung.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |