Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Betreff
Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Vorlage
VO/FV/50-0341/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2012 die Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Kommunale Doppik) zu führen. Die Gemeinden haben zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dazu wurde durch die Verwaltung das gesamte kommunale Vermögen der Gemeinde Pölchow erfasst und den Vorschriften entsprechend bewertet und liegt nun vor.

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                                          5.115.069,66 EUR.

Das Eigenkapital wird als allgemeine Kapitalrücklage in Höhe von            3.643.617,70 EUR

Ausgewiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West wird die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pölchow zum 01.01.2012 gemäß § 3a KPG am 06.07.2015 abschließend prüfen und einen dem Prüfungsergebnis entsprechenden Prüfvermerk erteilen. Sollte die Prüfung zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung entgegenstehen, werden Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Beschlussempfehlung bis zur Sitzung nachgereicht.

 

Anlagen:

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pölchow zum 01.01.2012

Anhang mit Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht, Übersicht über die aus Vorjahren fortbestehenden Haushaltsermächtigungen, Rückstellungsübersicht

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pölchow i.d.F. vom 15.06.2015 fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(x ) Keine

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung