Beschluss der kommunalen Mitfinanzierung bei der Errichtung einer Kleinsportanlage auf der Sportanlage Papendorf

Betreff
Beschluss der kommunalen Mitfinanzierung bei der Errichtung einer Kleinsportanlage auf der Sportanlage Papendorf
Vorlage
VO/FV/30-0532/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die SG Warnow Papendorf beabsichtigt die Errichtung einer Kleinsportanlage auf der Sportanlage Papendorf. Ein Fördermittelantrag auf Sportstättenbauförderung durch den Landessportbund wird dazu vorbereitet. Für den Fördermittelantrag ist u.a. der Nachweis der kommunalen Mitfinanzierung durch die Kommune erforderlich. Bereits im Haushalt 2015 wurden dafür in der mittelfristigen Finanzplanung für 2016 Mittel i.H.v. 60.000 EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist vom Sportverein wie folgt geplant:

Bau- und Planungskosten                                                                          200.000 EUR

Förderung 50% über Sportstättenbauförderung LSB     100.000 EUR

                davon EU-Mittel 37,5 %                                     max. 75.000 EUR

                           Kofinanzierung Land MV 12,5 % max. 25.000 EUR

Kommunale Mitfinanzierung                                                                     60.000 EUR

Eigenmittel Sportverein                                                                               40.000 EUR.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die nur erfolgen kann, wenn die pflichtigen Aufgaben finanziell abgesichert sind.

Eine Vorfinanzierung der Maßnahme des Sportvereins durch die Gemeinde ist nicht möglich, da die liquiden Mittel durch eigene Maßnahmen vollständig gebunden sind.

 

 

Anlagen:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt:

  1. eine kommunale Mitfinanzierung in Höhe von maximal 60 % der nicht durch Förderung gedeckten Kosten des Sportvereins für die Errichtung einer Kleinsportanlage auf der Sportanlage Papendorf als Investitionskostenzuschuss an die SG Warnow Papendorf.
  2. Die erforderlichen Mittel von 60.000 EUR sind in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

Einstellung von 60.000 EUR in den Plan 2016

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung