Beschluss über die Umsetzung und Finanzierung des Bauvorhabens Ausbau der Straße Schulzenbusch in Groß Stove

Betreff
Beschluss über die Umsetzung und Finanzierung des Bauvorhabens Ausbau der Straße Schulzenbusch in Groß Stove
Vorlage
VO/BV/30-0530/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Im Zeitraum Juli bis September 2015 saniert die Eurawasser Nord GmbH in 3 Bauabschnitten Teile der Regen- und Schmutzwasserkanalisation und des Trinkwassernetzes in Groß Stove. Betroffen sind die Straßen Am Hopfenbruch und Schulzenbusch. Die Gemeinde Papendorf  hat beschlossen, in diesem Zusammenhang die mit einer maroden Betondecke befestigte Fahrbahn der Straße Schulzenbusch zu erneuern. Durch eine Kostenbeteiligung der Eurawasser Nord GmbH für die Wiederherstellung der Fahrbahn in Höhe von ca. 45 % ist die Gemeinde Papendorf in der Lage, die bereits seit Jahren geplante Baumaßnahme umzusetzen. Auf den der Gemeinde zuzurechnenden Anteil sind Anliegerbeiträge zu erheben.

 

Technische Ausführung:

 

Die Fahrbahn wird nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in ihrer bestehenden Lage wieder hergestellt. Die Flächenbefestigung erfolgt in Betonpflaster, beidseitig werden Borde neu gesetzt. Randbefestigungen werden gemäß dem vorgefundenen Bestand hergestellt. Die Beschilderung wird nicht geändert.

(Anlage 1, Lageplan)

 

Information:

 

Das Projekt wurde auf einer Einwohnerversammlung am 12.05.2015 vorgestellt.

(Anlage 2, Protokoll der Einwohnerversammlung)

 

Finanzierung:

 

Die Baumaßnahme ist durch die Gemeinde Papendorf vorzufinanzieren. Im Produktsachkonto 54100.09600000.P45 - Ausbau der Straße Schulzenbusch in Groß Stove - Anlagen im Bau – sind 64.000,00 € vorhanden. Dieser Betrag wurde auf Grundlage einer Kostenschätzung eingestellt. Die Kostenberechnung vom 16.04.2015 weist höhere Baukosten aus, so dass nun mit Gesamtkosten von 70.000,00 € zu rechnen ist. Die Differenz wird durch eine überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 54100.23244 – Sonderposten aus Beträgen und ähnlichen Entgelten von Zweckverbänden - zur Verfügung gestellt. Die Kostenbeteiligung durch die Eurawasser Nord GmbH erfolgt auf Grundlage einer noch abzuschließenden Vereinbarung. Die Mittel sind noch nicht im Haushalt vorhanden.

(Anlage 3, Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung)

 

Aktueller Kostenplan auf Grundlage der Kostenberechnung:

 

Gesamtkosten:                                                           70.000 €

Kostenbeteiligung Eurawasser Nord GmbH:                      31.500 €

Eigenanteil Gemeinde:                                        38.500 €

Anliegerbeiträge:                                                        25.000 €

 

Weiterer Ablauf:

 

Eine Vereinbarung zwischen WWAV, Eurawasser Nord GmbH und der Gemeinde Papendorf zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung ist in Vorbereitung.

 

Die Eurawasser Nord GmbH hat eine öffentliche Ausschreibung mit folgendem Leistungsumfang veranlasst:

 

Los 1: Verkehrsanlagen - Auftraggeber Gemeinde Papendorf

Los 2: Sanierung RW- und SW-Kanal - Auftraggeber Eurawasser Nord GmbH

 

Zur Sicherung späterer Gewährleistungsansprüche wird die losweise Vergabe an unterschiedliche Auftragnehmer ausgeschlossen. Die Angebotseröffnung findet am 05.06.2015 statt.

 

Die Umsetzung der Straßenbauarbeiten ist in den Monaten August/September 2015 vorgesehen, in Abhängigkeit vom Verlauf der vorangegangenen Baumaßnahme der Eurawasser Nord GmbH.

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Protokoll Einwohnerversammlung mit Teilnehmerliste

Anlage 3: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Papendorf beschließt

 

  1. den Ausbau der Straße Schulzenbusch in Groß Stove entsprechend Lageplan (Anlage 1), vorbehaltlich einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit WWAV und Eurawasser Nord GmbH über die Kostenbeteiligung.

 

  1. eine überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 541.096.P45, die durch eine überplanmäßige Einzahlung im Produktsachkonto 54100.23244 finanziert wird (Anlage 3).

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“ bzw. verbale Erläuterung)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung