Problembeschreibung/Begründung:
Im
Haushalt der Gemeinde Ziesendorf sind im Produkt/ Sachkonto 80/126/0714 für die
Lieferung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens 40.000,00 Euro
eingestellt worden.
Im
Zuge der Beschaffung wurde jedoch festgestellt, dass es wirtschaftlicher ist,
ein Neuwagen zu kaufen.
Zur
Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf
war die Zuschlagserteilung vor dem Zusammentreffen der Gemeindevertretung
Ziesendorf unabdingbar, weil der TÜV im Monat 4/2015 ablief und der Zuschlag
schnellstmöglich zu erteilen war.
Das
Defizit wird aus folgenden Konten gedeckt:
Produkt/
Sachkonto Bezeichnung finanzielle Mittel
611/
4013 Gewerbesteuer 8.899,91 € Mehreinnahmen
573/
52312 Gemeindezentrum 1.000,00 € Minderausgaben
126/
4629 Spenden 1.869,98 € Mehreinnahmen
126/
5615 Dienstbekleidung
198,65 € Minderausgaben
Nach
§ 39 Abs. 3 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(KV-MV) entscheidet der Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit
anstelle der Gemeindevertretung. Diese Entscheidung bedarf aber dennoch der
Genehmigung der Gemeindevertretung.
Gemäß § 22 Abs. 4 KV-MV muss die Gemeindevertretung der überplanmäßigen Auszahlung zustimmen.
Anlagen: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt,
1. die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 22.04.2015 zur Zuschlagserteilung für die Lieferung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Ziesendorf und
2. eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 11.968,54 EUR für die Lieferung eines Mannschaftstransportwagens der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis:
Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug
nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der
Problembeschreibung darzustellen.)
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“ bzw. verbale Erläuterung)
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |