Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Kritzmow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Kritzmow)

Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Kritzmow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Kritzmow)
Vorlage
VO/FV/60-0781/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.

 

Während die Hebesätze in der Gemeinde Kritzmow seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kritzmow

Landesdurchschnitt für kreisangehörige Gemeinden

Kritzmow

 

 seit 2010

2011

2015

Vorschlag ab 2016

Grundsteuer A

250%

249%

276%

275%

Grundsteuer B

350%

324%

350%

375%

Gewerbesteuer

300%

298%

318%

325%

 

Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Kritzmow derzeit auf ca. 30.000 EUR. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im aktuellen Haushaltsjahr ca. 35.000 EUR). Gleichzeitig betreibt die Gemeinde einen erheblichen Verwaltungsaufwand, indem sie die Kosten für die Straßenreinigung/Winterdienst auf die Grundstückseigentümer gesondert umlegt.

 

Damit die Gemeinde ihre gute Infrastruktur auch weiterhin auf hohem Niveau erhalten sowie Mittel für freiwillige Aufgaben wie bisher bereitstellen kann, ist es erforderlich, sowohl das Einnahmepotenzial auszuschöpfen, als auch die Ausgaben auf den notwendigen Umfang zu beschränken. Deshalb sollten mit Wirkung ab 2016 die Hebesätze wie vorgeschlagen erhöht werden. Gleichzeitig sollte die Straßenreinigungsgebührensatzung aufgehoben werden.

 

Anlagen:

Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Kritzmow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Kritzmow)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

Die Mehreinnahmen bei der Grundsteuer b decken den Einnahmeverlust bei den Straßenreinigungsgebühren. Insgesamt werden Mehreinnahmen von ca. 65.000 EUR erwartet.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung