Problembeschreibung/Begründung:
Der vor allem
während des Berufsverkehrs sehr stark frequentierte Hofgängerweg in
Gragetopshof ist derzeit mit einer mehr als 20 Jahre alten Betonpflasterdecke
befestigt. Es gibt keinen Gehweg, der ruhende Verkehr ist ungeordnet. Dadurch
sind Fußgänger, besonders Schulkinder auf ihrem Weg zur Schulbus-Haltestelle im
Ortszentrum, nicht ausreichend vor dem Durchgangsverkehr geschützt.
Im Jahr 2012 begann
die Gemeinde, die bereits seit längerem diskutierten Überlegungen zur
Verbesserung der Sicherheit zu konkretisieren und beauftragte das Ingenieurbüro
VEAPLAN Rostock GbR mit der planerischen Umsetzung.
Planung:
Die Gemeinde hatte
zunächst die Absicht, die Fahrbahn einschließlich Entwässerung unter
Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters und Erhaltung des Unterbaus
instandzusetzen und einen Gehweg einschließlich Straßenbeleuchtung neu
herzustellen. Wenn möglich, sollten PKW-Stellflächen eingeordnet werden.
Zwei
Vorplanungsvarianten wurden den Anwohnern auf einer Einwohnerversammlung
am 29.10.2013 vorgestellt. Dabei zeigte
sich, dass die Vorstellungen der Anwohner, auch wegen der begrenzten
Platzverhältnisse, nicht mit den Vorgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde
und dem Bestreben der Gemeinde, durch die reine Instandsetzung der Fahrbahn die
Kosten zu begrenzen, in Einklang zu bringen sind. Die Planung wurde danach
zunächst abgebrochen.
Gleichzeitig
bemühte sich die Gemeinde um Fördermittel für einen Ausbau der Straße über die
gesamte zur Verfügung stehende Breite. Als Ende 2014 das Staatliche Amt für
Landwirtschaft Mittleres Mecklenburg (StaluMM) eine Fördermittelbereitstellung
für das Jahr 2015 signalisierte, wurden die Planungen weitergeführt.
Inzwischen liegt
eine Entwurfsplanung vor, deren Genehmigungsfähigkeit die Untere
Straßenverkehrsbehörde bereits bestätigt hat. (Anlage 1)
Dem StaluMM, mit
dem die Planung ebenfalls abzustimmen ist, wurde der Entwurf zur Prüfung und
Bestätigung der Förderfähigkeit übergeben.
Auf einer
Einwohnerversammlung am 28.04.2015 wurden den Anwohnern der Entwurf vorgestellt
und die Erhebung der Anliegerbeiträge sowie der Ablauf der Baumaßnahme erläutert.
Änderungswünsche der Anwohner werden geprüft und umgesetzt, sofern sie
genehmigungsfähig sind. (Anlage 2)
Finanzierung:
Mit Beschluss Nr.
13-2/15 vom 19.02.2015 hat die Gemeinde den Ausbau der Straße beschlossen, wenn
Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Eine alleinige Finanzierung der
Baumaßnahme ohne Fördermittelzusage erfolgt nicht. In den Haushalt wurden nur
Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € eingestellt. Mit einem Haushaltsrest aus
Vorjahren stehen im Produktsachkonto 54100.0960.P25 aktuell 28.118,59 € zur
Verfügung.
Bisher liegt kein
Zuwendungsbescheid vor, aber die Genehmigung zur vorzeitigen Investition auf
der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung (ILERL M-V). Eine Fördermittelzusage kann davon nicht abgeleitet
werden. Die Genehmigung erlischt, wenn der Auftrag nicht bis zum 29.05.2015
erteilt wurde. Eine Verlängerung der Genehmigung bis zum 30.06.2015 wurde
beantragt. Die Baumaßnahme ist durch die Gemeinde vorzufinanzieren.
Kostenplan (Stand
23.04.2015):
Baukosten gemäß
Kostenschätzung vom 20.04.2015: 211.825,95
€
Planungshonorar: 26.712,33 €
Vermessung: 1.904,00 €
Baugrunduntersuchung:
1.480,00 €
Gesamtkosten:
241.922,28 €
Erwartete
Fördermittel: 157.000,00
€
Eigenanteil der
Gemeinde: 85.000,00 €
Auf den Eigenanteil
der Gemeinde sind Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 30.000,00 € zu erheben.
Unter
Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen (2.881,41 € im Jahr 2013) und
der im Produktsachkonto verfügbaren Haushaltsmittel besteht aktuell ein
zusätzlicher Finanzbedarf von 210.922,28 €.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme soll über eine überplanmäßige Ausgabe gesichert werden, die
durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist. (Anlage 3)
·
Dazu sollen vorübergehend, bis zum Eingang der
Fördermittel, die für den Outdoor-Spielplatz
Sildemow im Produktsachkonto 36602.09600000.P31 vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von
140.000,00 € herangezogen werden, da für das Jahr 2015 noch keine
Fördermittelzusage vorliegt.
·
Weiterhin sollen vorübergehend, bis zur Auszahlung
der Fördermittel, 3.000,00 € aus dem Produktsachkonto Bahnübergang Sildemow - Produktsachkonto
54100.09600000.P5 - zur Verfügung gestellt werden, da aktuell nicht erkennbar ist, dass
die Bautätigkeit durch die Deutsche Bahn AG weitergeführt wird.
·
Der verbleibende Finanzbedarf soll aus
Minderausgaben bei der Kreisumlage - Produktsachkonto 61100.54421000 - gedeckt werden, da diese mit dem Prozentsatz
des Vorjahres kalkuliert wurde, der sich in diesem Jahr von 43,06 auf 39,67 %
verringert.
Weiterer Ablauf:
Nach Sicherung der
Finanzierung durch den Gemeindebeschluss erfolgt die Ausschreibung der
Leistung. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt im Anschluss.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Protokoll Einwohnerversammlung mit Teilnehmerliste
Anlage 3: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“ bzw. verbale Erläuterung)
_____________________ |
_______________________ |
_______________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |