Beschluss über die Umsetzung des Bauvorhabens Ausbau der Straße Hofgängerweg in Gragetopshof

Betreff
Beschluss über die Umsetzung des Bauvorhabens Ausbau der Straße Hofgängerweg in Gragetopshof
Vorlage
VO/BV/30-0525/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der vor allem während des Berufsverkehrs sehr stark frequentierte Hofgängerweg in Gragetopshof ist derzeit mit einer mehr als 20 Jahre alten Betonpflasterdecke befestigt. Es gibt keinen Gehweg, der ruhende Verkehr ist ungeordnet. Dadurch sind Fußgänger, besonders Schulkinder auf ihrem Weg zur Schulbus-Haltestelle im Ortszentrum, nicht ausreichend vor dem Durchgangsverkehr geschützt.

 

Im Jahr 2012 begann die Gemeinde, die bereits seit längerem diskutierten Überlegungen zur Verbesserung der Sicherheit zu konkretisieren und beauftragte das Ingenieurbüro VEAPLAN Rostock GbR mit der planerischen Umsetzung.

 

Planung:

Die Gemeinde hatte zunächst die Absicht, die Fahrbahn einschließlich Entwässerung unter Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters und Erhaltung des Unterbaus instandzusetzen und einen Gehweg einschließlich Straßenbeleuchtung neu herzustellen. Wenn möglich, sollten PKW-Stellflächen eingeordnet werden.

 

Zwei Vorplanungsvarianten wurden den Anwohnern auf einer Einwohnerversammlung am  29.10.2013 vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Vorstellungen der Anwohner, auch wegen der begrenzten Platzverhältnisse, nicht mit den Vorgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde und dem Bestreben der Gemeinde, durch die reine Instandsetzung der Fahrbahn die Kosten zu begrenzen, in Einklang zu bringen sind. Die Planung wurde danach zunächst abgebrochen.

 

Gleichzeitig bemühte sich die Gemeinde um Fördermittel für einen Ausbau der Straße über die gesamte zur Verfügung stehende Breite. Als Ende 2014 das Staatliche Amt für Landwirtschaft Mittleres Mecklenburg (StaluMM) eine Fördermittelbereitstellung für das Jahr 2015 signalisierte, wurden die Planungen weitergeführt.

 

Inzwischen liegt eine Entwurfsplanung vor, deren Genehmigungsfähigkeit die Untere Straßenverkehrsbehörde bereits bestätigt hat. (Anlage 1)

 

Dem StaluMM, mit dem die Planung ebenfalls abzustimmen ist, wurde der Entwurf zur Prüfung und Bestätigung der Förderfähigkeit übergeben.

 

Auf einer Einwohnerversammlung am 28.04.2015 wurden den Anwohnern der Entwurf vorgestellt und die Erhebung der Anliegerbeiträge sowie der Ablauf der Baumaßnahme erläutert. Änderungswünsche der Anwohner werden geprüft und umgesetzt, sofern sie genehmigungsfähig sind. (Anlage 2)

 

Finanzierung:

Mit Beschluss Nr. 13-2/15 vom 19.02.2015 hat die Gemeinde den Ausbau der Straße beschlossen, wenn Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Eine alleinige Finanzierung der Baumaßnahme ohne Fördermittelzusage erfolgt nicht. In den Haushalt wurden nur Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € eingestellt. Mit einem Haushaltsrest aus Vorjahren stehen im Produktsachkonto 54100.0960.P25 aktuell 28.118,59 € zur Verfügung.

 

Bisher liegt kein Zuwendungsbescheid vor, aber die Genehmigung zur vorzeitigen Investition auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V). Eine Fördermittelzusage kann davon nicht abgeleitet werden. Die Genehmigung erlischt, wenn der Auftrag nicht bis zum 29.05.2015 erteilt wurde. Eine Verlängerung der Genehmigung bis zum 30.06.2015 wurde beantragt. Die Baumaßnahme ist durch die Gemeinde vorzufinanzieren.

 

Kostenplan (Stand 23.04.2015):

 

Baukosten gemäß Kostenschätzung vom 20.04.2015:                   211.825,95 €

Planungshonorar:                                                                                                       26.712,33 €

Vermessung:                                                                                                               1.904,00 €

Baugrunduntersuchung:                                                                                1.480,00 €

 

Gesamtkosten:                                                                                                            241.922,28 €

Erwartete Fördermittel:                                                                                             157.000,00 €

Eigenanteil der Gemeinde:                                                                                         85.000,00 €

 

Auf den Eigenanteil der Gemeinde sind Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 30.000,00 € zu erheben. 

 

Unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen (2.881,41 € im Jahr 2013) und der im Produktsachkonto verfügbaren Haushaltsmittel besteht aktuell ein zusätzlicher Finanzbedarf von 210.922,28 €.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll über eine überplanmäßige Ausgabe gesichert werden, die durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist. (Anlage 3)

·         Dazu sollen vorübergehend, bis zum Eingang der Fördermittel, die für den Outdoor-Spielplatz Sildemow im Produktsachkonto 36602.09600000.P31 vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 140.000,00 € herangezogen werden, da für das Jahr 2015 noch keine Fördermittelzusage vorliegt.

·         Weiterhin sollen vorübergehend, bis zur Auszahlung der Fördermittel, 3.000,00 € aus dem Produktsachkonto Bahnübergang Sildemow - Produktsachkonto 54100.09600000.P5 - zur Verfügung gestellt werden, da aktuell nicht erkennbar ist, dass die Bautätigkeit durch die Deutsche Bahn AG weitergeführt wird.

·         Der verbleibende Finanzbedarf soll aus Minderausgaben bei der Kreisumlage - Produktsachkonto 61100.54421000 - gedeckt werden, da diese mit dem Prozentsatz des Vorjahres kalkuliert wurde, der sich in diesem Jahr von 43,06 auf 39,67 % verringert.

 

 

Weiterer Ablauf:

Nach Sicherung der Finanzierung durch den Gemeindebeschluss erfolgt die Ausschreibung der Leistung. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt im Anschluss.

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Protokoll Einwohnerversammlung mit Teilnehmerliste

Anlage 3: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme entsprechend Lageplan (Anlage 1).

 

  1. Die Finanzierung erfolgt durch eine überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 54100.0960.P25 (Anlage 3).

 

  1. Um die Baumaßnahme umsetzen zu können, wird das Vorhaben Outdoor-Spielplatz Sildemow zurückgestellt und auf Folgejahre verschoben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“ bzw. verbale Erläuterung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung