6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0522/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Am 29.08.2013 hat die Gemeinde Papendorf die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit insgesamt 9 Änderungsflächen beschlossen. Nachdem die Gemeindevertretung den Vorentwurf am 04.12.2013 gebilligt hatte, wurden zwischen dem 02.01.2014 und dem 04.02.2014 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden durch die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange sowie auch durch die Bürger der Gemeinde zahlreiche Bedenken zu dem vorgelegten Vorentwurf des Flächennutzungsplanes geäußert. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock kommt zu dem Bewertungsergebnis, dass der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Mit den im Vorentwurf dargestellten Wohnbauflächen käme es zu einer erheblichen Überschreitung des raumordnerisch ausgewiesenen Eigenbedarfs an Wohnraum in der Gemeinde Papendorf. Lediglich für den Änderungsbereich 1 – Papendorf-Nordost wurde eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung in Aussicht gestellt, weil sich diese Flächen im Hauptort befinden. Alle anderen Ausweisungen von Wohnbauflächen werden schon aus raumordnerischer Sicht abgelehnt.

Aufgrund der erheblichen Bedenken bzw. Einwände gegen den Vorentwurf wurden Abstimmungsgespräche mit dem Amt für Raumordnung durchgeführt. In dem folgenden Abwägungsprozess wurden an dem Vorentwurf zahlreiche und auch umfassende Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Notwendigkeit, die ausgewiesenen Wohnbauflächen zu reduzieren, wurden nahezu alle im Vorentwurf dargestellten Flächen verkleinert. Zwei Geltungsbereiche entfallen vollständig. Auch die Gewerbefläche südlich von Niendorf an der A 20 wurde aufgrund von Bedenken seitens des Naturschutzes und der Anwohner erheblich reduziert. Dem Gewerbegebiet wurde eine Ausgleichsfläche direkt zugeordnet mit dem Ziel, die Aufstellung eines Landschaftsplanes nicht mehr erforderlich zu machen.

Zwischenzeitlich (Ende April 2015) wurde bekannt, dass die Gemeinde bereits 1997/1998 im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan einen umfangreichen Landschaftsplan aufgestellt und mit den Behörden und der Öffentlichkeit abgestimmt hat. Da eine Sichtung und Auswertung des umfangreichen Materials in der Kürze der Zeit nicht möglich war, soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit den feststehenden Bauflächen um den Zusatz ergänzt werden, dass der Umweltbericht in Bezug auf den vorhandenen Landschaftsplan angepasst wird.

Danach soll die öffentliche Auslegung erfolgen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

 

 

Anlagen:

 

Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf mit Begründung und Umweltbericht

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu mit folgendem Zusatz: Im Umweltbericht soll Bezug auf den vorhandenen Landschaftsplan der Gemeinde Papendorf genommen werden.

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht mit der unter Pkt. 1 genannten Ergänzung in Bezug auf den Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

1. stellv. Bürgermeister

Herr Willert

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Blotenberg

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon