Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet "Am Feldrand" in Sievershagen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet "Am Feldrand" in Sievershagen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0535/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen, wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. 

 

Anlagen:

1 – Entwurf des B-Plans Nr. 27, Planzeichnung Teil A und B

2 – Begründung mit Anlagen (16 Seiten)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

  1. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Gemeinde Lambrechtshagen, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und Teil B, Anlage 1) und Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Stellungnahme zum Entwurf aufzufordern.
  2. Die Finanzierung erfolgt durch die überplanmäßige Ausgabe aus dem Produktsachkonto Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Für die Deckung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen (s. Anlage: Zustimmung zu einem/einer über- oder außerplanmäßigen Aufwand/-Auszahlung)
  3. Der Entwurf ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4.  Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(s. Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung