Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2015, Beschluss über die Planungsziele zur städtebaulichen Entwicklung

Betreff
Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2015, Beschluss über die Planungsziele zur städtebaulichen Entwicklung
Vorlage
VO/BV/20-0638/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 16.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 gefasst. Nunmehr sollen die Planungsziele beschlossen werden.

 

Vor Beauftragung eines Architekturbüros sind die Kosten in den Nachtragshaushalt der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 2015 einzustellen. Ein Kostenangebot liegt noch nicht vor. 

 

Anlagen:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt folgende Planungsziele für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015:

Für die Bebauung vorgesehene Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) sowie nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) entsprechend § 5 Absatz 1 BauGB.

  1. Restüberplanung der Gartenanlage in Lichtenhagen
  2. Weg Zu den Tannen in Lichtenhagen als Austauschfläche für den Sportplatz in Elmenhorst
  3. Bereich Milchviehanlage Elmenhorst
  4. Bereich ehemalige Tankstelle in Elmenhorst
  5. Flächenausweisung für den Landwirt, um den Bau einer Gerätehalle nach Überplanung der Milchviehanlage in Elmenhorst zu ermöglichen. Diese soll in Lichtenhagen, Zu den Tannen, errichtet werden.
  6. Erweiterung Gewerbegebiet zwischen Umgehungsstraße und Waldweg in Angrenzung an das Gewerbegebiet im Bebauungsplan Nr. 1, „Steinbecker Eck“

 

Die Planungskosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 sind in den Nachtragshaushalt 2015 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

Die Kosten für die Planungsleistungen sind im Nachtragshaushalt 2015 einzustellen.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung