Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 16.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 gefasst. Nunmehr sollen die Planungsziele beschlossen werden.
Vor Beauftragung eines Architekturbüros sind die Kosten in den Nachtragshaushalt der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 2015 einzustellen. Ein Kostenangebot liegt noch nicht vor.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt folgende Planungsziele für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015:
Für die Bebauung vorgesehene Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) sowie nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) entsprechend § 5 Absatz 1 BauGB.
Die Planungskosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 sind in den Nachtragshaushalt 2015 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
Die Kosten für die Planungsleistungen sind im
Nachtragshaushalt 2015 einzustellen.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |