Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet am Karauschensoll" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet am Karauschensoll" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0772/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der am 28.08.14 gebilligte 2. Planentwurf durchlief erneut eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Bürger haben sich zu der überarbeiteten Planfassung geäußert.

Seitens der Behörden sind die Stellungnahmen der Raumordnungsbehörde, des Straßenbauamtes Stralsund und des Straßenverkehrsamtes des Landkreises wesentlich.

Die Raumordnungsbehörde fordert einen Ausschluss von Lebensmittel-Discountern in dem geplanten Mischgebiet. Sie verkennt dabei, dass in Mischgebieten nur Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit zulassungsfähig sind, die Ziele der Raumordnung sich jedoch ausschließlich auf großflächige Einzelhandelsbetriebe beziehen. Im Textvorschlag (Anl. 1, S. 1) wird den Bedenken gegen Lebensmittel-Discounter bis 800 m² Verkaufsfläche deshalb auch mit Verweis auf die Planungshoheit der Gemeinde nicht gefolgt. Die Gemeinde kann gleichwohl von einer Anpassung des B-Plans an die Ziele der Raumordnung ausgehen, weil die Bedenken der Raumordnungsbehörde rechtlich unbegründet sind.

Die Differenzen mit dem Straßenbauamt Güstrow zur Gestaltung der Kreuzung Satower Straße / Am Karauschensoll konnten nach Zuständigkeitswechsel zum Straßenbauamt Stralsund beigelegt werden. An der Kreuzung ist eine Ampelanlage nachzurüsten. Die gesetzliche Kostenteilung dieser Investition trifft die Gemeinde mit ca. 30.000 € (Grobschätzung).

Bedenken der unteren Verkehrsbehörde (LRO) zur Ausgestaltung des Knotenpunktarms ‚Am Karauschensoll‘ bestehen fort, wenn die Zufahrt in das neue Baugebiet zu dicht am Knotenpunkt liegt (Behinderung der Linksabbieger in das neue Baugebiet durch wartende Geradeausfahrer in Richtung Satower Straße/Weitenmoor und Folgebehinderung des Rechtsabbiegerflusses von der Satower Straße kommend). Die Bedenken können teilweise berücksichtigt werden. Einerseits hat die vorliegende verkehrstechnische Untersuchung die Machbarkeit ausreichend belegt, so dass den Bedenken grundsätzlich nicht gefolgt wird. Andererseits regelt der B-Plan einen Mindestabstand zwischen Kreuzung und Baugebietszufahrt; einer bedarfsweisen Vergrößerung dieses Abstandes steht der B-Plan nicht entgegen.

Der Bebauungsplan wird in weitestgehend unveränderter Fassung (gegenüber dem 2. Entwurf) zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Abwägung

Anlage 2: Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)

Anlage 3: Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die zum Entwurf vom 28.08.2014 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß  Anlage 1 berücksichtigt.

Die darüber hinausgehenden Abwägungsentscheidungen vom 28.08.14 gelten fort.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung,  beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 20 für das „Mischgebiet am Karauschensoll“ in Kritzmow zwischen der Straße Am Karauschensoll und den Wohngrundstücken Satower Straße 43, 43a-c, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 20 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Die Satzung über den Bebauungsplans Nr. 20 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

(X) Ja, erstmals in Folgejahren, für den notwendigen Ausbau der Kreuzung Satower Straße, Am Karauschensoll, Weitenmoor mit einer Lichtsignalanlage entstehen der Gemeinde Kritzmow grob geschätzte Kosten in Höhe von 30.000,00 EUR.   

 

 

 

 

 

_____________________

_______________________

_______________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

fachliche Richtigkeit

stv. Fachbereichsleiter

Bauverwaltung

Herr Blotenberg

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon