Problembeschreibung/Begründung:
Der am
28.08.14 gebilligte 2. Planentwurf durchlief erneut eine Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung. Die Bürger haben sich zu der überarbeiteten Planfassung
geäußert.
Seitens
der Behörden sind die Stellungnahmen der Raumordnungsbehörde, des
Straßenbauamtes Stralsund und des Straßenverkehrsamtes des Landkreises
wesentlich.
Die
Raumordnungsbehörde fordert einen Ausschluss von Lebensmittel-Discountern in
dem geplanten Mischgebiet. Sie verkennt dabei, dass in Mischgebieten nur
Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit
zulassungsfähig sind, die Ziele der Raumordnung sich jedoch ausschließlich auf
großflächige Einzelhandelsbetriebe beziehen. Im Textvorschlag (Anl. 1, S. 1)
wird den Bedenken gegen Lebensmittel-Discounter bis 800 m² Verkaufsfläche
deshalb auch mit Verweis auf die Planungshoheit der Gemeinde nicht gefolgt. Die
Gemeinde kann gleichwohl von einer Anpassung des B-Plans an die Ziele der
Raumordnung ausgehen, weil die Bedenken der Raumordnungsbehörde rechtlich
unbegründet sind.
Die
Differenzen mit dem Straßenbauamt Güstrow zur Gestaltung der Kreuzung Satower
Straße / Am Karauschensoll konnten nach Zuständigkeitswechsel zum Straßenbauamt
Stralsund beigelegt werden. An der Kreuzung ist eine Ampelanlage nachzurüsten.
Die gesetzliche Kostenteilung dieser Investition trifft die Gemeinde mit ca.
30.000 € (Grobschätzung).
Bedenken
der unteren Verkehrsbehörde (LRO) zur Ausgestaltung des Knotenpunktarms ‚Am
Karauschensoll‘ bestehen fort, wenn die Zufahrt in das neue Baugebiet zu dicht
am Knotenpunkt liegt (Behinderung der Linksabbieger in das neue Baugebiet durch
wartende Geradeausfahrer in Richtung Satower Straße/Weitenmoor und
Folgebehinderung des Rechtsabbiegerflusses von der Satower Straße kommend). Die
Bedenken können teilweise berücksichtigt werden. Einerseits hat die vorliegende
verkehrstechnische Untersuchung die Machbarkeit ausreichend belegt, so dass den
Bedenken grundsätzlich nicht gefolgt wird. Andererseits regelt der B-Plan einen
Mindestabstand zwischen Kreuzung und Baugebietszufahrt; einer bedarfsweisen
Vergrößerung dieses Abstandes steht der B-Plan nicht entgegen.
Der
Bebauungsplan wird in weitestgehend unveränderter Fassung (gegenüber dem 2.
Entwurf) zur Beschlussfassung empfohlen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung
Anlage 2: Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B)
Anlage 3:
Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum Entwurf vom 28.08.2014
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden geprüft und gemäß Anlage 1
berücksichtigt. Die darüber hinausgehenden
Abwägungsentscheidungen vom 28.08.14 gelten fort. |
2. |
Aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den
B-Plan Nr. 20 für das „Mischgebiet am Karauschensoll“ in Kritzmow zwischen
der Straße Am Karauschensoll und den Wohngrundstücken Satower Straße 43,
43a-c, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als
Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung über den
Bebauungsplans Nr. 20 wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die Satzung über den
Bebauungsplans Nr. 20 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses
in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren, für den notwendigen Ausbau der Kreuzung Satower Straße, Am
Karauschensoll, Weitenmoor mit einer Lichtsignalanlage entstehen der Gemeinde
Kritzmow grob geschätzte Kosten in Höhe von 30.000,00 EUR.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit stv. Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |