Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 1
KV M-V hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen,
dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem
Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§ 43 Abs. 6 KV M-V). Kann
der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie
Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden,
ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin sind die Ursachen für
den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch
die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt
werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht
wird, ist zu benennen.
Das
Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist
über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese
Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept
von der Gemeindevertretung erneut zu beschließen.
Bezweckt wird
hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder
eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur
Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die
erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu
unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach
erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft
nachhaltig ausgeglichen werden kann.
Haushaltssichernde
Maßnahmen wurden bereits in Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2011,
erstmals am 08.02.2011 im Hauptausschuss und am 22.02.2011 in der
Gemeindevertretung beraten sowie am 25.05.2011 von der Rechtsaufsichtsbehörde
kommentiert. Der Beschluss der Gemeindevertretung zu den haushaltssichernden
Maßnahmen vom 05.06.2012 wird hiermit in Abstimmung mit dem Hauptausschuss am
02.02.2015 auf Grundlage der Haushaltsplanung 2015 fortgeschrieben. Negative
Abweichungen vom beschlossenen Konzept sind nicht zu verzeichnen, so dass es
derzeit keines neuen Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf. Bei
Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich ab 2015
weiter erreicht werden, wobei im Ergebnishaushalt planerisch die Auflösung des
sonstigen Sonderpostens für die Haushaltskonsolidierung erforderlich wird, im
Finanzhaushalt der Vortrag der liquiden Mittel herangezogen werden muss. Der
sonstige Sonderposten, der aus der kameralen Rücklage zur
Haushaltskonsolidierung übernommen wurde, musste nach den bisherigen
vorläufigen Rechnungsergebnissen der Jahre 2012-14 zum Haushaltsausgleich nicht
herangezogen werden, obwohl dies in der Planung noch veranschlagt war. Nach dem
dauerhaften Ausfall eines Gewerbesteuerzahlers hat sich der erarbeitete
finanzielle Spielraum deutlich verringert, so dass eine Weiterführung der
haushaltssichernden Maßnahmen zwingend erforderlich ist.
1.
Darstellung der Haushaltssituation
Haushaltsjahre bis 2011 (kameral)
Der
Verwaltungshaushalt der Gemeinde Kritzmow stellte sich bis 2010 mit Ausnahme
des Nachtrages des Jahres 2007 immer ausgeglichen dar. Auch das Haushaltsjahr
2010 schloss mit einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt und einer Zuführung an die allgemeine Rücklage ab.
Für das Jahr 2011
wurde trotz erheblicher Verbesserung gegenüber dem Kernhaushalt erstmals seit
2007 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt
notwendig, in Höhe von voraussichtlich
287.600 EUR (Plan 685.000 EUR, NT 549.600 EUR). Die Ursachen lagen darin
begründet, dass die Gemeinde aufgrund einer überdurchschnittlichen Gewerbesteuer,
die im Jahr 2009 eingegangen ist, im Jahr 2011 keine Schlüsselzuweisungen
erhielt, gleichzeitig aber aufgrund der höheren Steuerkraft des Jahres 2009 die
Umlagen im Haushaltsjahr 2011 stiegen.
Die Gemeinde hat
die Schlüsselzuweisungen zur Haushaltskonsolidierung aus den Jahren 2007 bis 2010
in Höhe von insgesamt 628.400,00 EUR der allgemeinen Rücklage
(Konsolidierungsrücklage) zugeführt. Zusätzlich wurden die
überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen aus 2009 und 2011 in Höhe von 680
TEUR der Konsolidierungsrücklage zugeführt, um die Einnahmeausfälle bei der
steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen des übernächsten Jahres abzufedern.
Die in den letzten
Jahren angesparten Mittel in der Konsolidierungsrücklage (1,3 Mio. EUR) werden
nun zum Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2017 im Umfang von ca. 900.000 EUR
benötigt.
Entwicklung der
Steuereinnahmen/Finanzzuweisungen und Umlagen:
2010
(in EUR) 2011 (in EUR)
Steuereinnahmen/Finanzzuweisungen 3.232.900 2.513.900
Ausgaben für
Umlagen 1.396.700 1.811.700
Überschuss EPL 9 1.836.200 702.200
In der
mittelfristigen Finanzplanung waren über den gesamten Planungszeitraum
2012-2014 nach kameralem Haushaltsrecht Fehlbeträge im VWH zu verzeichnen.
Entwicklung der
Zuführungen aus der Konsolidierungsrücklage an den Verwaltungshaushalt:
2012: 699.500,00
EUR
2013: 219.800,00
EUR
2014: 231.100,00
EUR.
Nach der letzten
kameralen Finanzplanung konnte der Haushalt bis 2014 aus der
Konsolidierungsrücklage ausgeglichen
werden.
Haushaltsjahr 2012 (doppisch)
Mit dem Jahr 2012
erfolgte die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Kritzmow auf die
kommunale Doppik.
Der Haushalt der
Gemeinde Kritzmow wies im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 342.600
EUR aus, der nur durch die Auflösung des sonstigen Sonderpostens der für die
Jahre 2007 – 2009 an die Gemeinde geflossenen erhöhten Schlüsselzuweisungen zur
Haushaltskonsolidierung ausgeglichen werden konnte. Dieser Fehlbetrag setzte
sich auch in den Folgejahren fort, wobei ein Anstieg bis zu 399.600 EUR prognostiziert
wurde. Die Ursachen lagen in den weiter sinkenden Zuweisungen aus dem
Finanzausgleich sowie im zu erwartenden Ansteigen der Umlagen, insbesondere der
Kreisumlage als Folge der Kreisgebietsreform.
Bereits mit dem
Nachtragshaushalt 2012 konnte die Inanspruchnahme des Sonderpostens auf 37.000
EUR vermindert werden.
Nach dem
vorläufigen Jahresergebnis muss der Sonderposten gar nicht in Anspruch genommen
werden.
Die liquiden Mittel
der Gemeinde sollten sich um 741.200 EUR vermindern. Davon resultieren 296.300
EUR aus den geplanten Investitionsmaßnahmen. Die Jahresrechnung 2011 weist
einen Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2011 in Höhe von 2.147.381,95 EUR
aus.
Die Abnahme der
liquiden Mittel sollte sich zwar in den Folgejahren fortsetzen, konnte jedoch
bereits mit dem Nachtragshaushalt auf 342.700 EUR (davon 203.500 EUR
investiv) vermindert werden.
In der
Haushaltsdurchführung 2012 resultiert nach der vorläufigen Finanzrechnung sogar
ein Überschuss, der neben erhöhten Einzahlungen (auch Rückzahlung
Umlandumlage), verminderten Auszahlungen für die Verwaltungstätigkeit jedoch
auch darin begründet sind, dass Investitionsmaßnahmen noch nicht wie geplant
durchgeführt wurden.
Die Verbesserungen
sind nur indirekt auf die haushaltssichernden Maßnahmen zurückzuführen. Im
Wesentlichen sind sie Ausdruck wesentlich erhöhter Erträge bzw. Einzahlungen
aus Gewerbe- und Einkommenssteuer. Finanzausgleichrücklage, um die negativen
Auswirkungen im übernächsten Haushaltsjahr abfangen zu können, war jedoch nicht
zu bilden, da die Steigerung unter 30 % lag.
Haushaltsjahr 2013
Der
Nachtragshaushalt der Gemeinde Kritzmow wies im Ergebnishaushalt bereits einen
Jahresüberschuss von 51.300 EUR aus, während im Kernhaushalt noch von einem
Jahresfehlbetrag von 102.700 EUR ausgegangen wurde. In den Folgejahren wurden
ausgeglichene Jahresergebnisse erwartet, für die jedoch die Auflösung des
Sonderpostens herangezogen werden sollte.
Aus der
Haushaltsdurchführung resultiert ein deutlich verbessertes Jahresergebnis. Nach
der vorläufigen Ergebnisrechnung muss auch in 2013 der Sonstige Sonderposten
nicht in Anspruch genommen werden und es verbleibt ein Jahresüberschuss.
Die liquiden Mittel
der Gemeinde sollten sich um 715.700 EUR (Kernhaushalt 547.800 EUR) vermindern.
Davon resultierten 631.300 EUR (Kernhaushalt 309.200 EUR) aus den geplanten
Investitionsmaßnahmen. Die Tilgungsleistungen in Höhe von 238.600 EUR konnten
bis auf 84.400 EUR aus dem positiven Saldo der ordentliche Ein- und
Auszahlungen gedeckt werden.
In der Haushaltsdurchführung
2013 resultiert nach der vorläufigen Finanzrechnung erneut ein Überschuss, der
die vollständige Bedienung der Tilgungsleistungen ermöglicht.
Die Verbesserungen
resultieren 2013 ebenfalls nicht nur aus haushaltssichernden Maßnahmen, sondern
insbesondere aus höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen sowie aus der
Veranschlagung der Mittel für den Ersatzneubau der Turnhalle der
Regenbogenkindergrundschule in Kritzmow als Investitionskostenzuschuss.
Haushaltsjahr 2014
Der Haushalt der
Gemeinde Kritzmow wies im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 462.800
EUR aus. Ursache hierfür war die Veranschlagung des dauerhaften Ausfalls eines
Gewerbesteuerzahlers. Dadurch wurde die weitere konsequente Umsetzung der
haushaltskonsolidierenden Maßnahmen, insbesondere die wirtschaftlichere
Betreibung der Kindertageseinrichtungen umso zwingender. Die Übertragung der
Einrichtungen an einen freien Träger wurde in der Planung bereits
berücksichtigt. Die angestrebten Verbesserungen müssen aber in den kommenden
Jahren schrittweise durchgesetzt werden. Der Jahresfehlbetrag konnte durch die
teilweise Auflösung des sonstigen Sonderpostens der für die Jahre 2007 – 2009
an die Gemeinde geflossenen erhöhten Schlüsselzuweisungen zur
Haushaltskonsolidierung ausgeglichen. Er war auch ausreichend, um die sich
verringernden Defizite in der mittelfristigen Finanzplanung auszugleichen.
Im Verlauf des
Haushaltsjahres 2014 kam es zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragsseite
infolge von höheren Steuererträgen und Zuweisung. Nach dem vorläufigen
Jahresergebnis wird auch 2014 der sonstige Sonderposten nicht in Anspruch
genommenen werden müssen. Das verbleibende Jahresergebnis wird dennoch
ausgeglichen erwartet.
Die liquiden Mittel
der Gemeinde sollten sich um 772.800 EUR vermindern. Davon entfielen 527.000
EUR auf die geplanten Investitionsmaßnahmen. 245.800 EUR wurden zur Tilgung von
Krediten für bereits realisierte Investitionen benötigt. Der Finanzhaushalt
konnte nur durch Vortrag der liquiden Mittel bis zum Ende des
Finanzplanungszeitraums 2017 ausgeglichen werden.
In der
Haushaltsdurchführung 2014 resultiert nach der vorläufigen Finanzrechnung ein
Überschuss, der sowohl in mehr Einzahlungen und weniger Auszahlungen für
Verwaltungstätigkeit, als auch in mehr Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
begründet ist. Es wird eine Erhöhung der liquiden Mittel der Gemeinde
resultieren, während die Planung noch von einer deutlichen Reduzierung ausging.
Trotz der Verbesserungen wird der Überschuss aus Verwaltungstätigkeit jedoch
nur ausreichen die knappe Hälfte der Tilgungsleistungen zu erwirtschaften.
Haushaltsjahr 2015
Der Haushalt der
Gemeinde Kritzmow weist im Ergebnishaushalt erneut einen Fehlbetrag von 492.200
EUR aus, der nur ausgeglichen werden kann, da der sonstige Sonderposten noch in
voller Höhe verfügbar ist. Die steuerlichen Erträge wurden erneut vorsichtig
angesetzt. Deutliche Erhöhungen mussten hingegen für einige Aufwendungen (Umlagen) veranschlagt werden.
Erforderliche
Inanspruchnahme der Mittel aus der ehemaligen Konsolidierungsrücklage zum
Haushaltsausgleich des Ergebnishaushaltes:
Kernhaushalt Nachtragshaushalt Ergebnisrechnung
2012: 305.600 EUR
37.000 EUR voraussichtlich 0 EUR
2013: 102.700 EUR 0 EUR voraussichtlich 0 EUR
2014: 462.800 EUR kein NT voraussichtlich 0 EUR
2015: 492.200 EUR
2016: 135.200 EUR
2017: 0 EUR
Die liquiden Mittel
der Gemeinde werden sich um 1.063.900 EUR vermindern. Davon entfallen 388.500
EUR auf die geplanten Investitionsmaßnahmen. 293.300 EUR werden zur Tilgung von
Krediten für bereits realisierte Investitionen benötigt. Der Finanzhaushalt
kann nur durch Vortrag der liquiden Mittel bis zum Ende des
Finanzplanungszeitraums 2018 ausgeglichen werden.
2.
Eingeleitete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
Die Gemeinde
Kritzmow hat bereits in den letzten Jahren umfangreiche haushaltssichernde
Maßnahmen eingeleitet.
a) Personal
Mit dem 01.01.2007
wurde der Amtsbauhof gebildet. Damit entfielen die Personalkosten in diesem
Bereich. Weitere Einsparungen können bei der kommunalen Zusammenarbeit, der
gegenseitigen Vertretung bei Urlaub und Krankheit der Amtsbauhofmitarbeiter
sowie bei der Anschaffung von Kommunalgeräten erzielt werden.
Die Gemeinde
beschäftigte im Jahr 2013 in der KITA und im Hort 28 MitarbeiterInnen mit
insgesamt 23,18 VbE. Hinzu kommen zwei Mitarbeiterinnen mit insgesamt 0,875 VbE in Alterteilzeit. Damit waren
zuletzt Personalaufwendungen einschließlich ATZ von 761.200 EUR (Kita) bzw.
291.900 EUR (Hort) verbunden. Als wesentliche haushaltssichernde Maßnahme wurde
die Übergabe der Einrichtungen zum 01.01.2014 an einen freien Träger vollzogen.
Damit entfallen ab Haushaltsplan 2014 die Personalkosten bis auf 0,5 VbE in
Altersteilzeit bis zum 30.06.2016.
b) Kommunale Einrichtungen
Die Gemeinde
Kritzmow verfügt neben der KITA, dem Hort und der Krippe über ein Gemeindehaus
(Alte Schule), das Feuerwehrgerätehaus in Klein Schwaß sowie die
Feuerwehrgarage in Kritzmow.
Für die Räume der
freiwilligen Feuerwehren wurde eine Nutzungsordnung erarbeitet. Die Höhe eines
Nutzungsentgeltes wurde kalkuliert.
Der Neubau der KITA
wurde mit umfangreichen Fördermitteln sowie erheblichen Eigenmitteln 2011
abgeschlossen. Die Nachfrage ist weiterhin größer als das erweiterte Angebot,
auch im Krippenbereich. Die Einrichtungen verblieben nach Übergabe an den
freien Träger im Eigentum der Gemeinde. Der Betreiber zahlt für die Nutzung
eine angemessene Miete und übernimmt die Bewirtschaftungs- und
Unterhaltungskosten.
Der Neubau der
Grundschule Regenbogenkinder wurde aufgrund des weiter steigenden Bedarfs
zusammen mit der Gemeinde Stäbelow als Amtsmaßnahme realisiert. Die Maßnahme
wurde erst möglich, nachdem im Jahr 2011 umfangreiche Fördermittel eingeworben
werden konnten. Im Jahr 2013/14 wurde der Neubau der Sporthalle ebenfalls mit
Fördermitteln realisiert.
Die
Beitragsgestaltung in der Kindertagesbetreuung erfolgt seit 2010 so, dass der
Elternbeitrag und der kommunale Anteil jeweils 50 % betragen. Daran sollte auch
festgehalten werden, wenn der freie Träger die Einrichtungen übernimmt.
c) Kommunale Infrastruktur und Liegenschaften
Die Gemeinde
Kritzmow hat ein umfangreiches Straßen- und Wegenetz zu unterhalten. Die
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen insgesamt ca. 150.000 EUR
und sind zu verstetigen. Hinzu kommen Aufwendungen für Abschreibungen im Umfang
von 180.700 EUR.
Die letzten
kommunalen Wohnungen wurden 2011 verkauft. Mit dem Verkaufserlösen wurden die
Altschulden jedoch nicht getilgt.
Die gemeindeeigenen
Flächen sind ortsüblich verpachtet. Für die landwirtschaftlich genutzten
Pachtflächen steht aktuell eine Überprüfung der Pachtverträge mit dem Ziel der
Anpassung an die aktuellen Richtwerte an.
d) Steuern und ähnliche Abgaben
Die Hebesätze der
Gemeinde Kritzmow liegen zwischenzeitlich knapp unter den
landesdurchschnittlichen Hebesätzen, die im Haushaltserlass des
Innenministeriums ausgewiesen werden. Sie betragen für die Grundsteuer A 250 %,
für die Grundsteuer B 350 % und für die Gewerbesteuer 300 %.
Der Hebesatz für
die Grundsteuer B wurde bereits für das Haushaltsjahr 2010 von 300 % auf 350 %
angehoben. Dies führte zu Mehreinnahmen in Höhe von 46.000 EUR. Perspektivisch
muss hier dem Entwicklungstrend gefolgt werden, um die Einnahmemöglichkeiten
der Gemeinde besser auszuschöpfen. Dies sollte mit Verwaltungsvereinfachungen
einhergehen. Für 2016 wird über die Aufhebung der
Straßenreinigungsgebührensatzung beraten sowie über eine Kompensation der
Erträge über die Grundsteuer B.
Die Gewerbesteuereinnahmen
konnten unter Beibehaltung des Hebesatzes kontinuierlich gesteigert werden. Die
Ausfälle, die seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verzeichnen sind,
lassen sich durch Änderung des Hebesatzes nicht korrigieren. Sie sind jedoch auch
weniger stark ausgefallen, als zunächst prognostiziert. Eine Erhöhung der
Gewerbesteuereinnahmen muss vorrangig durch die Ansiedlung neuer
Gewerbetreibender erreicht werden. Dies ist umso notwendiger nachdem seit Jahr
2013 ein Gewerbesteuerzahler ausfällt, auf den bisher mehr als 50 % des
gesamten Aufkommens entfiel. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein
Gewerbesteuerhebesatz bis zu 380 % bei Personengesellschaften und
Einzelunternehmern vollständig über die Körperschaftssteuer ausgeglichen werden
kann, soll bis 2016 über eine Anhebung entschieden werden.
Die Hundesteuer
wurde 2012 erhöht. Es wurden Mehrerträge bzw. -einzahlungen von 3.0450 EUR
erzielt.
Die Einführung
einer Zweitwohnungssteuer wurde überprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass der
Aufwand größer sein wird, als die zu erwartenden Erträge.
e) Schuldendienst
Die Verschuldung
der Gemeinde Kritzmow wurde in den letzten Jahren überdurchschnittlich
abgebaut. Unter gewaltigen Anstrengungen wurde der Schuldenstand von rund 7
Mio. EUR auf derzeit 2,0 Mio. EUR verringert. Er beträgt zum 31.12.2014 aber
immer noch 1.976.513,32 EUR. Die hohen Tilgungsraten von rund 300.000 EUR
jährlich belasten den Haushaltsausgleich. Die Zinsaufwendungen konnten seit
2011 nahezu halbiert werden. Sie betragen für 2015 aber immer noch 66.809,30
EUR. Hier ist im Jahr 2017 die Möglichkeit von Sondertilgungen nach Auslauf der
Zinsfestschreibung zu nutzen. Dafür werden die Mittel aus den
Aufstockungsbeträge der Schlüsselzuweisungen und den Soforthilfen herangezogen.
f) Freiwillige Leistungen
Die Freiwilligen
Leistungen wurden 2010 und 2011 gegenüber 2009 weiter reduziert. Der Gesamtumfang wurde von ursprünglich mehr
als 60.000 EUR auf rund 30.000 EUR gekürzt und verstetigt sich in diesem
Bereich.
HH Stelle Nr.: Bezeichnung 2011
(EUR) 2010 (EUR) 2009 (EUR)
0200 6611 Empfang 0,00 0,00 1.000,00
1300.7170 Zuschuss
Kameradschaftskasse 2.300,00 1.700,00 1.200,00
1300.7173 Zuschuss LKW
Führerschein 4.000,00 6.000,00 2.000,00
3200 7170 Zuschuss KKV
Fasching 0,00 300,00 0,00
3300 7170 Zuschuss
Konservatorium 500,00 200,00 200,00
3600.7170 Zuschuss
Sommerfest 1.500,00 1.500.00 3.000,00
3700 7170 Zuschuss
Kirchen Jugendarbeit 200,00 200,00 200,00
4600.UA Jugendarbeit 1.300,00 2.900,00 4.600,00
4700 UA Zuschuss
Seniorenbetreuung 1.300,00 1.000,00 1.500,00
5610 UA Sport 14.100,00 13.200,00 18.500,00
7500.5100 Kostenbeteiligung
Friedhof 3.000,00 3.000.00 1.000,00
gesamt 28.200 30.000 33.200
Freiwillige
Aufgaben ab 2012
Produktsachkonto Plan
2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015
12600.5419 Zuschuss
Kameradschaftskasse 2.000 2.400 3.000 3.000
12600.5549 Zuschuss
Jugendfeuerwehr 600 600 0 1.700
12600.54159 Zuschuss
Erwerb LKW-Führerschein 2.000 2.000 2.000 2.000
28100.5636 Weiterführung
Chronik 100 100 100 100
28100.5248 Zuschuss
Sommerfest 1.500 1.500 1.500 1.500
28100.5010 Seniorenbetreuung 500 500 600 600
28100.541591 Zuschüsse
für Veranstaltungen 700 600 600 600
29100.52549 Kostenbeteiligung
kirchlicher Friedhof 1.000 1.000 1.000 1.000
36601.54151 Jugendsozialarbeit 0 0 4.900 7.200
42100/42400 Sport (Unterhaltung, PK, Zuschuss) 12.900 12.400 12.400
12.400
gesamt 21.300
21.100 26.100 30.100
g) Weitere Risiken
Die Gemeinde
Kritzmow ist keine weiteren Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen.
Sie hat keine
Bürgschaften übernommen.
Aus den Vorjahren
bestehen keine Verpflichtungsermächtigungen.
Erhebliche Risiken
für die künftige Haushaltsplanung ergeben sich aus der Abhängigkeit der
Gemeinde Kritzmow von den Gewerbesteuereinnahmen und den damit verbundenen
Ausfällen. Die Gemeinde erhält keine bzw. geringe Schlüsselzuweisungen und wird
auch zukünftig bei rückläufiger Finanzausgleichmasse kaum nennenswerte
Zuweisungen erhalten. Gleichzeitig steigt die Beteiligung an der Kreisumlage
infolge der Landkreisneuordnung und es müssen Abschreibungen erwirtschaftet
werden, was zunächst zu negativen Jahresergebnissen führt wenn der sonstige
Sonderposten aufgebraucht wird. Damit wird es nicht möglich sein,
Konsolidierungsrücklagen wieder aufzufüllen.
3. Künftige
Konsolidierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum
a) Ausgabenreduzierung
Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit sind tragende Grundsätze für die gesamte
Haushaltswirtschaft. Die Ausgaben sind nach dem Grad der Aufgabenverpflichtung
(Dringlichkeit) zu bewerten.
Demnach ergibt sich
folgende Rangfolge:
Die Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises (z.B. Wohngeld, Ordnungsamt, Meldeamt) wurden an
das Amt übertragen.
Zu den pflichtigen
Selbstverwaltungsaufgaben gehören u.a. Brandschutz, Schulen, Straßenunterhaltung
und Bauleitplanung. Hier ist eine Überprüfung notwendig, inwieweit diese
Aufgaben kostengünstiger erfüllt werden können oder bestehende Standards
angepasst werden können.
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgaben sind dahingehend zu prüfen, ob sie gestrichen oder
teilweise nicht erfüllt werden. Hierzu zählen vor allem die Zuschüsse an
Vereine und die Jugend- und Seniorenbetreuung. Auch die Überleitung in andere
Organisationsformen mit geringerer oder ohne direkte finanzielle Beteiligung
der Gemeinde ist voranzubringen.
b) Einnahmeerzielung
Um den
Haushaltsausgleich herzustellen, ist die Gemeinde verpflichtet, alle
Einnahmequellen konsequent auszuschöpfen. Die Grundsätze der
Einnahmebeschaffung sind in der Kommunalverfassung festgeschrieben:
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Damit ergibt sich
die Reihenfolge der Einnahmeerhebung. Abgaben sind Steuern, Gebühren und
Beiträge, wobei die speziellen Einnahmen (Gebühren, Beiträge) vor den
allgemeinen Deckungsmittel (Steuern) zu erheben sind.
Die Betrachtung der
Positionen der Gemeinde Kritzmow im Haushalt 2012 ff. führt zu folgenden
Ansatzpunkten:
Die Summe der
Maßnahmen, insbesondere jedoch die Verbesserung der Ertragsseite, hat
einerseits zu einer Entlastung der Haushalte ab dem Jahr 2012 geführt.
Andererseits sind die Maßnahmen allein nicht ausreichend, die strukturell
gewachsene Haushaltssituation grundsätzlich zu verändern. Die
Haushaltsdurchführung zeigt jedoch, dass mit der Erstellung und Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes ein
entscheidender Schritt getan wurde, um über ein geschärftes Bewusstsein für die
finanzielle Lage, die Haushaltssituation zu verbessern. Bei konsequenter
Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich auch nach
2015 erhalten werden.
Anlagen: keine