Fortschreibung der haushaltssichernden Maßnahmen der Gemeinde Kritzmow im Haushaltsjahr 2015

Betreff
Fortschreibung der haushaltssichernden Maßnahmen der Gemeinde Kritzmow im Haushaltsjahr 2015
Vorlage
IV/FV/60-0771/2015
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§ 43 Abs. 6 KV M-V). Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, ist zu benennen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung erneut zu beschließen.

 

Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig ausgeglichen werden kann.

 

Haushaltssichernde Maßnahmen wurden bereits in Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2011, erstmals am 08.02.2011 im Hauptausschuss und am 22.02.2011 in der Gemeindevertretung beraten sowie am 25.05.2011 von der Rechtsaufsichtsbehörde kommentiert. Der Beschluss der Gemeindevertretung zu den haushaltssichernden Maßnahmen vom 05.06.2012 wird hiermit in Abstimmung mit dem Hauptausschuss am 02.02.2015 auf Grundlage der Haushaltsplanung 2015 fortgeschrieben. Negative Abweichungen vom beschlossenen Konzept sind nicht zu verzeichnen, so dass es derzeit keines neuen Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf. Bei Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich ab 2015 weiter erreicht werden, wobei im Ergebnishaushalt planerisch die Auflösung des sonstigen Sonderpostens für die Haushaltskonsolidierung erforderlich wird, im Finanzhaushalt der Vortrag der liquiden Mittel herangezogen werden muss. Der sonstige Sonderposten, der aus der kameralen Rücklage zur Haushaltskonsolidierung übernommen wurde, musste nach den bisherigen vorläufigen Rechnungsergebnissen der Jahre 2012-14 zum Haushaltsausgleich nicht herangezogen werden, obwohl dies in der Planung noch veranschlagt war. Nach dem dauerhaften Ausfall eines Gewerbesteuerzahlers hat sich der erarbeitete finanzielle Spielraum deutlich verringert, so dass eine Weiterführung der haushaltssichernden Maßnahmen zwingend erforderlich ist.

 

1. Darstellung der Haushaltssituation

 

Haushaltsjahre bis 2011 (kameral)

Der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Kritzmow stellte sich bis 2010 mit Ausnahme des Nachtrages des Jahres 2007 immer ausgeglichen dar. Auch das Haushaltsjahr 2010 schloss mit einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt und einer Zuführung an die allgemeine Rücklage ab.

Für das Jahr 2011 wurde trotz erheblicher Verbesserung gegenüber dem Kernhaushalt erstmals seit 2007 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt notwendig,  in Höhe von voraussichtlich 287.600 EUR (Plan 685.000 EUR, NT 549.600 EUR). Die Ursachen lagen darin begründet, dass die Gemeinde aufgrund einer überdurchschnittlichen Gewerbesteuer, die im Jahr 2009 eingegangen ist, im Jahr 2011 keine Schlüsselzuweisungen erhielt, gleichzeitig aber aufgrund der höheren Steuerkraft des Jahres 2009 die Umlagen im Haushaltsjahr 2011 stiegen.

 

Die Gemeinde hat die Schlüsselzuweisungen zur Haushaltskonsolidierung aus den Jahren 2007 bis 2010 in Höhe von insgesamt 628.400,00 EUR der allgemeinen Rücklage (Konsolidierungsrücklage) zugeführt. Zusätzlich wurden die überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen aus 2009 und 2011 in Höhe von 680 TEUR der Konsolidierungsrücklage zugeführt, um die Einnahmeausfälle bei der steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen des übernächsten Jahres abzufedern.

Die in den letzten Jahren angesparten Mittel in der Konsolidierungsrücklage (1,3 Mio. EUR) werden nun zum Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2017 im Umfang von ca. 900.000 EUR benötigt.

 

Entwicklung der Steuereinnahmen/Finanzzuweisungen und Umlagen:

                                                                                                              2010 (in EUR)      2011 (in EUR)

Steuereinnahmen/Finanzzuweisungen                               3.232.900                            2.513.900

Ausgaben für Umlagen                                                               1.396.700                            1.811.700

Überschuss EPL 9                                                                           1.836.200                               702.200

 

In der mittelfristigen Finanzplanung waren über den gesamten Planungszeitraum 2012-2014 nach kameralem Haushaltsrecht Fehlbeträge im VWH zu verzeichnen.

 

Entwicklung der Zuführungen aus der Konsolidierungsrücklage an den Verwaltungshaushalt:

2012:     699.500,00 EUR

2013:     219.800,00 EUR

2014:     231.100,00 EUR.

 

Nach der letzten kameralen Finanzplanung konnte der Haushalt bis 2014 aus der Konsolidierungsrücklage ausgeglichen werden.

 

Haushaltsjahr 2012 (doppisch)

Mit dem Jahr 2012 erfolgte die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Kritzmow auf die kommunale Doppik.

 

Der Haushalt der Gemeinde Kritzmow wies im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 342.600 EUR aus, der nur durch die Auflösung des sonstigen Sonderpostens der für die Jahre 2007 – 2009 an die Gemeinde geflossenen erhöhten Schlüsselzuweisungen zur Haushaltskonsolidierung ausgeglichen werden konnte. Dieser Fehlbetrag setzte sich auch in den Folgejahren fort, wobei ein Anstieg bis zu 399.600 EUR prognostiziert wurde. Die Ursachen lagen in den weiter sinkenden Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sowie im zu erwartenden Ansteigen der Umlagen, insbesondere der Kreisumlage als Folge der Kreisgebietsreform.

Bereits mit dem Nachtragshaushalt 2012 konnte die Inanspruchnahme des Sonderpostens auf 37.000 EUR vermindert werden.

Nach dem vorläufigen Jahresergebnis muss der Sonderposten gar nicht in Anspruch genommen werden.

 

Die liquiden Mittel der Gemeinde sollten sich um 741.200 EUR vermindern. Davon resultieren 296.300 EUR aus den geplanten Investitionsmaßnahmen. Die Jahresrechnung 2011 weist einen Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2011 in Höhe von 2.147.381,95 EUR aus.

Die Abnahme der liquiden Mittel sollte sich zwar in den Folgejahren fortsetzen, konnte jedoch bereits mit dem Nachtragshaushalt auf 342.700 EUR (davon 203.500 EUR investiv)  vermindert werden.

In der Haushaltsdurchführung 2012 resultiert nach der vorläufigen Finanzrechnung sogar ein Überschuss, der neben erhöhten Einzahlungen (auch Rückzahlung Umlandumlage), verminderten Auszahlungen für die Verwaltungstätigkeit jedoch auch darin begründet sind, dass Investitionsmaßnahmen noch nicht wie geplant durchgeführt wurden.

 

Die Verbesserungen sind nur indirekt auf die haushaltssichernden Maßnahmen zurückzuführen. Im Wesentlichen sind sie Ausdruck wesentlich erhöhter Erträge bzw. Einzahlungen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer. Finanzausgleichrücklage, um die negativen Auswirkungen im übernächsten Haushaltsjahr abfangen zu können, war jedoch nicht zu bilden, da die Steigerung unter 30 % lag.

 

Haushaltsjahr 2013

Der Nachtragshaushalt der Gemeinde Kritzmow wies im Ergebnishaushalt bereits einen Jahresüberschuss von 51.300 EUR aus, während im Kernhaushalt noch von einem Jahresfehlbetrag von 102.700 EUR ausgegangen wurde. In den Folgejahren wurden ausgeglichene Jahresergebnisse erwartet, für die jedoch die Auflösung des Sonderpostens herangezogen werden sollte.

Aus der Haushaltsdurchführung resultiert ein deutlich verbessertes Jahresergebnis. Nach der vorläufigen Ergebnisrechnung muss auch in 2013 der Sonstige Sonderposten nicht in Anspruch genommen werden und es verbleibt ein Jahresüberschuss.

 

Die liquiden Mittel der Gemeinde sollten sich um 715.700 EUR (Kernhaushalt 547.800 EUR) vermindern. Davon resultierten 631.300 EUR (Kernhaushalt 309.200 EUR) aus den geplanten Investitionsmaßnahmen. Die Tilgungsleistungen in Höhe von 238.600 EUR konnten bis auf 84.400 EUR aus dem positiven Saldo der ordentliche Ein- und Auszahlungen gedeckt werden.

In der Haushaltsdurchführung 2013 resultiert nach der vorläufigen Finanzrechnung erneut ein Überschuss, der die vollständige Bedienung der Tilgungsleistungen ermöglicht.

 

Die Verbesserungen resultieren 2013 ebenfalls nicht nur aus haushaltssichernden Maßnahmen, sondern insbesondere aus höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen sowie aus der Veranschlagung der Mittel für den Ersatzneubau der Turnhalle der Regenbogenkindergrundschule in Kritzmow als Investitionskostenzuschuss.

 

Haushaltsjahr 2014

Der Haushalt der Gemeinde Kritzmow wies im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 462.800 EUR aus. Ursache hierfür war die Veranschlagung des dauerhaften Ausfalls eines Gewerbesteuerzahlers. Dadurch wurde die weitere konsequente Umsetzung der haushaltskonsolidierenden Maßnahmen, insbesondere die wirtschaftlichere Betreibung der Kindertageseinrichtungen umso zwingender. Die Übertragung der Einrichtungen an einen freien Träger wurde in der Planung bereits berücksichtigt. Die angestrebten Verbesserungen müssen aber in den kommenden Jahren schrittweise durchgesetzt werden. Der Jahresfehlbetrag konnte durch die teilweise Auflösung des sonstigen Sonderpostens der für die Jahre 2007 – 2009 an die Gemeinde geflossenen erhöhten Schlüsselzuweisungen zur Haushaltskonsolidierung ausgeglichen. Er war auch ausreichend, um die sich verringernden Defizite in der mittelfristigen Finanzplanung auszugleichen.

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2014 kam es zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragsseite infolge von höheren Steuererträgen und Zuweisung. Nach dem vorläufigen Jahresergebnis wird auch 2014 der sonstige Sonderposten nicht in Anspruch genommenen werden müssen. Das verbleibende Jahresergebnis wird dennoch ausgeglichen erwartet.

 

Die liquiden Mittel der Gemeinde sollten sich um 772.800 EUR vermindern. Davon entfielen 527.000 EUR auf die geplanten Investitionsmaßnahmen. 245.800 EUR wurden zur Tilgung von Krediten für bereits realisierte Investitionen benötigt. Der Finanzhaushalt konnte nur durch Vortrag der liquiden Mittel bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2017 ausgeglichen werden.

In der Haushaltsdurchführung 2014 resultiert nach der vorläufigen Finanzrechnung ein Überschuss, der sowohl in mehr Einzahlungen und weniger Auszahlungen für Verwaltungstätigkeit, als auch in mehr Einzahlungen aus Investitionstätigkeit begründet ist. Es wird eine Erhöhung der liquiden Mittel der Gemeinde resultieren, während die Planung noch von einer deutlichen Reduzierung ausging. Trotz der Verbesserungen wird der Überschuss aus Verwaltungstätigkeit jedoch nur ausreichen die knappe Hälfte der Tilgungsleistungen zu erwirtschaften.

 

Haushaltsjahr 2015

Der Haushalt der Gemeinde Kritzmow weist im Ergebnishaushalt erneut einen Fehlbetrag von 492.200 EUR aus, der nur ausgeglichen werden kann, da der sonstige Sonderposten noch in voller Höhe verfügbar ist. Die steuerlichen Erträge wurden erneut vorsichtig angesetzt. Deutliche Erhöhungen mussten hingegen für einige  Aufwendungen (Umlagen) veranschlagt werden.

 

Erforderliche Inanspruchnahme der Mittel aus der ehemaligen Konsolidierungsrücklage zum Haushaltsausgleich des Ergebnishaushaltes:

 

                               Kernhaushalt                    Nachtragshaushalt                         Ergebnisrechnung

2012:                     305.600 EUR            37.000 EUR                    voraussichtlich  0 EUR

2013:                     102.700 EUR                         0 EUR                 voraussichtlich  0 EUR

2014:                     462.800 EUR                      kein NT                                voraussichtlich  0 EUR

2015:                     492.200 EUR

2016:                     135.200 EUR

2017:                                    0 EUR

 

Die liquiden Mittel der Gemeinde werden sich um 1.063.900 EUR vermindern. Davon entfallen 388.500 EUR auf die geplanten Investitionsmaßnahmen. 293.300 EUR werden zur Tilgung von Krediten für bereits realisierte Investitionen benötigt. Der Finanzhaushalt kann nur durch Vortrag der liquiden Mittel bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2018 ausgeglichen werden.

 

 

2. Eingeleitete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

Die Gemeinde Kritzmow hat bereits in den letzten Jahren umfangreiche haushaltssichernde Maßnahmen eingeleitet.

 

a) Personal

Mit dem 01.01.2007 wurde der Amtsbauhof gebildet. Damit entfielen die Personalkosten in diesem Bereich. Weitere Einsparungen können bei der kommunalen Zusammenarbeit, der gegenseitigen Vertretung bei Urlaub und Krankheit der Amtsbauhofmitarbeiter sowie bei der Anschaffung von Kommunalgeräten erzielt werden.

 

Die Gemeinde beschäftigte im Jahr 2013 in der KITA und im Hort 28 MitarbeiterInnen mit insgesamt 23,18 VbE. Hinzu kommen zwei Mitarbeiterinnen mit insgesamt  0,875 VbE in Alterteilzeit. Damit waren zuletzt Personalaufwendungen einschließlich ATZ von 761.200 EUR (Kita) bzw. 291.900 EUR (Hort) verbunden. Als wesentliche haushaltssichernde Maßnahme wurde die Übergabe der Einrichtungen zum 01.01.2014 an einen freien Träger vollzogen. Damit entfallen ab Haushaltsplan 2014 die Personalkosten bis auf 0,5 VbE in Altersteilzeit bis zum 30.06.2016.

 

 

b) Kommunale Einrichtungen

Die Gemeinde Kritzmow verfügt neben der KITA, dem Hort und der Krippe über ein Gemeindehaus (Alte Schule), das Feuerwehrgerätehaus in Klein Schwaß sowie die Feuerwehrgarage in Kritzmow.

 

Für die Räume der freiwilligen Feuerwehren wurde eine Nutzungsordnung erarbeitet. Die Höhe eines Nutzungsentgeltes wurde kalkuliert.

 

Der Neubau der KITA wurde mit umfangreichen Fördermitteln sowie erheblichen Eigenmitteln 2011 abgeschlossen. Die Nachfrage ist weiterhin größer als das erweiterte Angebot, auch im Krippenbereich. Die Einrichtungen verblieben nach Übergabe an den freien Träger im Eigentum der Gemeinde. Der Betreiber zahlt für die Nutzung eine angemessene Miete und übernimmt die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten.

 

Der Neubau der Grundschule Regenbogenkinder wurde aufgrund des weiter steigenden Bedarfs zusammen mit der Gemeinde Stäbelow als Amtsmaßnahme realisiert. Die Maßnahme wurde erst möglich, nachdem im Jahr 2011 umfangreiche Fördermittel eingeworben werden konnten. Im Jahr 2013/14 wurde der Neubau der Sporthalle ebenfalls mit Fördermitteln realisiert.

 

Die Beitragsgestaltung in der Kindertagesbetreuung erfolgt seit 2010 so, dass der Elternbeitrag und der kommunale Anteil jeweils 50 % betragen. Daran sollte auch festgehalten werden, wenn der freie Träger die Einrichtungen übernimmt.

 

c) Kommunale Infrastruktur und Liegenschaften

Die Gemeinde Kritzmow hat ein umfangreiches Straßen- und Wegenetz zu unterhalten. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen insgesamt ca. 150.000 EUR und sind zu verstetigen. Hinzu kommen Aufwendungen für Abschreibungen im Umfang von 180.700 EUR.

 

Die letzten kommunalen Wohnungen wurden 2011 verkauft. Mit dem Verkaufserlösen wurden die Altschulden jedoch nicht getilgt.

 

Die gemeindeeigenen Flächen sind ortsüblich verpachtet. Für die landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen steht aktuell eine Überprüfung der Pachtverträge mit dem Ziel der Anpassung an die aktuellen Richtwerte an.

 

d) Steuern und ähnliche Abgaben

Die Hebesätze der Gemeinde Kritzmow liegen zwischenzeitlich knapp unter den landesdurchschnittlichen Hebesätzen, die im Haushaltserlass des Innenministeriums ausgewiesen werden. Sie betragen für die Grundsteuer A 250 %, für die Grundsteuer B 350 % und für die Gewerbesteuer 300 %.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde bereits für das Haushaltsjahr 2010 von 300 % auf 350 % angehoben. Dies führte zu Mehreinnahmen in Höhe von 46.000 EUR. Perspektivisch muss hier dem Entwicklungstrend gefolgt werden, um die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde besser auszuschöpfen. Dies sollte mit Verwaltungsvereinfachungen einhergehen. Für 2016 wird über die Aufhebung der Straßenreinigungsgebührensatzung beraten sowie über eine Kompensation der Erträge über die Grundsteuer B.

 

Die Gewerbesteuereinnahmen konnten unter Beibehaltung des Hebesatzes kontinuierlich gesteigert werden. Die Ausfälle, die seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verzeichnen sind, lassen sich durch Änderung des Hebesatzes nicht korrigieren. Sie sind jedoch auch weniger stark ausgefallen, als zunächst prognostiziert. Eine Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen muss vorrangig durch die Ansiedlung neuer Gewerbetreibender erreicht werden. Dies ist umso notwendiger nachdem seit Jahr 2013 ein Gewerbesteuerzahler ausfällt, auf den bisher mehr als 50 % des gesamten Aufkommens entfiel. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Gewerbesteuerhebesatz bis zu 380 % bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern vollständig über die Körperschaftssteuer ausgeglichen werden kann, soll bis 2016 über eine Anhebung entschieden werden.

 

Die Hundesteuer wurde 2012 erhöht. Es wurden Mehrerträge bzw. -einzahlungen von 3.0450 EUR erzielt.

 

Die Einführung einer Zweitwohnungssteuer wurde überprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Aufwand größer sein wird, als die zu erwartenden Erträge.

 

e) Schuldendienst

Die Verschuldung der Gemeinde Kritzmow wurde in den letzten Jahren überdurchschnittlich abgebaut. Unter gewaltigen Anstrengungen wurde der Schuldenstand von rund 7 Mio. EUR auf derzeit 2,0 Mio. EUR verringert. Er beträgt zum 31.12.2014 aber immer noch 1.976.513,32 EUR. Die hohen Tilgungsraten von rund 300.000 EUR jährlich belasten den Haushaltsausgleich. Die Zinsaufwendungen konnten seit 2011 nahezu halbiert werden. Sie betragen für 2015 aber immer noch 66.809,30 EUR. Hier ist im Jahr 2017 die Möglichkeit von Sondertilgungen nach Auslauf der Zinsfestschreibung zu nutzen. Dafür werden die Mittel aus den Aufstockungsbeträge der Schlüsselzuweisungen und den Soforthilfen herangezogen.

 

f) Freiwillige Leistungen

Die Freiwilligen Leistungen wurden 2010 und 2011 gegenüber 2009 weiter reduziert.  Der Gesamtumfang wurde von ursprünglich mehr als 60.000 EUR auf rund 30.000 EUR gekürzt und verstetigt sich in diesem Bereich.

 

HH Stelle Nr.:       Bezeichnung                                                       2011 (EUR)           2010 (EUR)     2009 (EUR)                 

0200 6611            Empfang                                                                        0,00                       0,00                1.000,00

1300.7170            Zuschuss Kameradschaftskasse          2.300,00               1.700,00               1.200,00

1300.7173            Zuschuss LKW Führerschein                              4.000,00               6.000,00               2.000,00

3200 7170            Zuschuss KKV Fasching                               0,00                   300,00                       0,00

3300 7170            Zuschuss Konservatorium                      500,00                   200,00                   200,00

3600.7170            Zuschuss Sommerfest                                          1.500,00               1.500.00               3.000,00

3700 7170            Zuschuss Kirchen Jugendarbeit                            200,00                   200,00                   200,00

4600.UA                Jugendarbeit                                                         1.300,00               2.900,00               4.600,00

4700 UA                Zuschuss Seniorenbetreuung                            1.300,00               1.000,00               1.500,00

5610 UA                Sport                                                                    14.100,00             13.200,00             18.500,00

7500.5100            Kostenbeteiligung Friedhof                                3.000,00               3.000.00               1.000,00

gesamt                                                                                                  28.200   30.000   33.200

 

 

Freiwillige Aufgaben ab 2012

Produktsachkonto                                                                                                                           Plan 2012     Plan 2013     Plan 2014     Plan 2015

                                                                                                  

12600.5419         Zuschuss Kameradschaftskasse          2.000           2.400       3.000        3.000

12600.5549         Zuschuss Jugendfeuerwehr                                  600               600              0        1.700

12600.54159       Zuschuss Erwerb LKW-Führerschein                2.000           2.000       2.000        2.000

28100.5636         Weiterführung Chronik                                         100               100          100           100

28100.5248         Zuschuss Sommerfest                                          1.500           1.500       1.500        1.500

28100.5010         Seniorenbetreuung                                                500               500          600           600

28100.541591     Zuschüsse für Veranstaltungen                            700               600          600           600

29100.52549       Kostenbeteiligung kirchlicher Friedhof           1.000           1.000       1.000       1.000

36601.54151       Jugendsozialarbeit                                                      0                   0       4.900        7.200

42100/42400      Sport      (Unterhaltung, PK, Zuschuss)            12.900         12.400     12.400      12.400

gesamt                                                                                                 21.300         21.100     26.100       30.100

 

g) Weitere Risiken

Die Gemeinde Kritzmow ist keine weiteren Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen.

Sie hat keine Bürgschaften übernommen.

Aus den Vorjahren bestehen keine Verpflichtungsermächtigungen.

 

Erhebliche Risiken für die künftige Haushaltsplanung ergeben sich aus der Abhängigkeit der Gemeinde Kritzmow von den Gewerbesteuereinnahmen und den damit verbundenen Ausfällen. Die Gemeinde erhält keine bzw. geringe Schlüsselzuweisungen und wird auch zukünftig bei rückläufiger Finanzausgleichmasse kaum nennenswerte Zuweisungen erhalten. Gleichzeitig steigt die Beteiligung an der Kreisumlage infolge der Landkreisneuordnung und es müssen Abschreibungen erwirtschaftet werden, was zunächst zu negativen Jahresergebnissen führt wenn der sonstige Sonderposten aufgebraucht wird. Damit wird es nicht möglich sein, Konsolidierungsrücklagen wieder aufzufüllen.

 

 

3. Künftige Konsolidierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum

 

a) Ausgabenreduzierung

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind tragende Grundsätze für die gesamte Haushaltswirtschaft. Die Ausgaben sind nach dem Grad der Aufgabenverpflichtung (Dringlichkeit) zu bewerten.

 

Demnach ergibt sich folgende Rangfolge:

  1. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
  2. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
  3. Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben

 

Die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (z.B. Wohngeld, Ordnungsamt, Meldeamt) wurden an das Amt übertragen.

Zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben gehören u.a. Brandschutz, Schulen, Straßenunterhaltung und Bauleitplanung. Hier ist eine Überprüfung notwendig, inwieweit diese Aufgaben kostengünstiger erfüllt werden können oder bestehende Standards angepasst werden können.

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind dahingehend zu prüfen, ob sie gestrichen oder teilweise nicht erfüllt werden. Hierzu zählen vor allem die Zuschüsse an Vereine und die Jugend- und Seniorenbetreuung. Auch die Überleitung in andere Organisationsformen mit geringerer oder ohne direkte finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist voranzubringen.

 

b) Einnahmeerzielung

Um den Haushaltsausgleich herzustellen, ist die Gemeinde verpflichtet, alle Einnahmequellen konsequent auszuschöpfen. Die Grundsätze der Einnahmebeschaffung sind in der Kommunalverfassung festgeschrieben:

  1. Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
    1. soweit geboten und vertretbar, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
    2. im übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Damit ergibt sich die Reihenfolge der Einnahmeerhebung. Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge, wobei die speziellen Einnahmen (Gebühren, Beiträge) vor den allgemeinen Deckungsmittel (Steuern) zu erheben sind.

 

 

Die Betrachtung der Positionen der Gemeinde Kritzmow im Haushalt 2012 ff. führt zu folgenden Ansatzpunkten:  

 

  • Die bestehenden Miet- und Pachtverträge sind laufend zu überprüfen und wo möglich anzupassen.

 

  • Durch konsequente Anwendung und Anpassung der Entgeltordnung bei Vermietung kommunaler Einrichtungen sind Einnahmen zu erzielen.

 

  • Durch Festgeldanlagen auf Grund des Bestandes an liquiden Mitteln sind soweit möglich Zinserträge zu erzielen.

 

  • Nach erfolgter Übergabe der KITA an einen freien Träger  ist die Entwicklung der Platzkosten durch die Gemeinde in den Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis kritisch zu begleiten.

 

  • Die freiwilligen Leistungen sind weiterhin kritisch zu begleiten. Es ist nach Möglichkeiten zu suchen, die Aufgabenerfüllung mit verringerten finanziellen Zuschüssen zu erreichen.

 

  • Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite können durch Ablösung  oder Umschuldung von mehreren Krediten ab 2017 deutlich verringert werden.

 

  • Die steuerlichen Erträge sind weiter auszubauen, zumindest zu stabilisieren. Dazu muss die Entwicklung der landesdurchschnittlichen Hebesätze verfolgt und gegebenenfalls angepasst werden, um das eigene Einnahmepotential auszuschöpfen.

 

  • Mit dem Ziel der Errichtung eines Gebäudes für die Stützpunktfeuerwehr soll langfristig die Zusammenarbeit der Ortswehren unter Einbeziehung der Nachbargemeinde Stäbelow optimiert und gestärkt werden.

 

  • Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Stäbelow auf dem Gebiet der Jugendfeuerwehr, des Sports und der Kultur soll zum Vorteil beider Gemeinden weiter gepflegt werden.

 

Die Summe der Maßnahmen, insbesondere jedoch die Verbesserung der Ertragsseite, hat einerseits zu einer Entlastung der Haushalte ab dem Jahr 2012 geführt. Andererseits sind die Maßnahmen allein nicht ausreichend, die strukturell gewachsene Haushaltssituation grundsätzlich zu verändern. Die Haushaltsdurchführung zeigt jedoch, dass mit der Erstellung und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes  ein entscheidender Schritt getan wurde, um über ein geschärftes Bewusstsein für die finanzielle Lage, die Haushaltssituation zu verbessern. Bei konsequenter Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich auch nach 2015 erhalten werden.

 

 

 

Anlagen: keine