Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2015

Betreff
Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2015
Vorlage
VO/OS/60-0770/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2015 beschlossen.

Für die Gemeinde Kritzmow bedeutet dies, dass der kommunale Anteil und der Elternbeitrag ab dem 01.01.2015 durch die Gemeindevertretung neu zu beschließen und anzupassen sind.

 

Für das Jahr 2014 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, den kommunalen Anteil bei Krippe auf 58 %, bei Kindergarten auf 50 % und bei Hort auf 54 % festzusetzten, da die Steigerung des Elternbeitrages sonst aufgrund der neuen Entgelte nicht zumutbar gewesen wäre.

Jedoch wurde vereinbart, dass für 2015 die Entgelte neu verhandelt werden sollten. Nach Rücksprache mit dem DRK wird dies noch erfolgen.

Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der gemeindliche Anteil mindestens 50% betragen muss.

Aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel sollten die Einsparungen im Krippen und Hortbereich bei der Gemeinde angerechnet werden. Im Kindergartenbereich sollte die bereits umgesetzte Regelung von jeweils 50 % beibehalten werden.

 

Laut Protokoll der Sozialausschusssitzung vom 15.01.2015 und der Hauptausschusssitzung vom 02.02.2015 wird der Gemeindevertretung empfohlen die Aufteilung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages gemäß anliegender Vorlage zu beschließen.

 

Anlagen: Aufteilung Elternbeitrag und kommunaler Anteil Gemeinde Kritzmow

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2015:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

328,73

252,56

Kinderkrippe Teilzeit

197,24

151,54

Kinderkrippe halbtags

116,26

116,26

 

Kindergarten ganztags

141,56

141,55

Kindergarten Teilzeit

84,94

84,93

Kindergarten halbtags

56,62

56,62

 

Hort ganztags

91,11

82,00

Hort Teilzeit

54,67

49,20

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes, Ausgaben wurden bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung