Beschluss über den Neubau der Straße Schulzenbusch in Groß Stove

Betreff
Beschluss über den Neubau der Straße Schulzenbusch in Groß Stove
Vorlage
VO/BV/30-0517/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Eurawasser Nord GmbH plant im Jahr 2015 die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Regenwasserkanals und ggf. des Schmutzwasserkanals in der Straße Schulzenbusch, da die Dimension durch Neuanschlüsse erhöht werden muss und insbesondere der Regenwasserkanal in einem schlechten Zustand ist. Derzeit befinden sich Regenwasser- und Schmutzwasserkanal noch auf den privaten Grundstücken. Eine Neuverlegung muss im öffentlichen Raum erfolgen.

 

Die Fahrbahn ist mit einer alten Betondecke befestigt, die in einem sehr schlechten Zustand ist. Durch die Kanalbauarbeiten der Eurawasser Nord GmbH würde die Fahrbahn in einer Breite von 1,20 m aufgebrochen (nur für die Erneuerung des Regenwasserkanals). Die Oberfläche stellt die Eurawasser Nord GmbH nur in der benötigten Breite und entsprechend dem vorgefundenen Bestand wieder her. Für den verbleibenden Straßenanteil ist die Gemeinde verantwortlich.

 

In Vorbereitung dieser Baumaßnahme fand am 16.10.2014 ein Vororttermin mit dem Bürgermeister Herrn Zeplien sowie Vertretern von Eurawasser Nord GmbH, dem Warnow-Wasser-Abwasserverband (WWAV) und dem Amt Warnow-West statt.

 

Es wurde festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem Projekt der Eurawasser Nord GmbH eine grundhafte Erneuerung der maroden Fahrbahnbefestigung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

In diesem Fall würde die Eurawasser Nord GmbH die derzeit noch nicht geplante Sanierung des Schmutzwasserkanals vorziehen und sich an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen. Die Eurawasser Nord GmbH würde 50 % der Kosten eines

2 m breiten Streifens übernehmen, bezogen auf die gesamte Kanallänge sowie die Länge der Hausanschlussleitungen.

 

Die Bau- und Planungskosten für den Straßenbau betragen voraussichtlich ca. 64.000 €, die Gemeinde übernimmt in der beschriebenen Konstellation ca. 75 % dieser Kosten. Anliegerbeiträge sind nur auf den der Gemeinde zuzurechnenden Anteil zu erheben.

 

Auf Wunsch der Eurawasser Nord GmbH übernimmt die Gemeinde Papendorf in dem Gemeinschaftsprojekt die Bauherrenfunktion. Die entsprechenden Vereinbarungen mit WWAV und Eurawasser Nord GmbH zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung werden zum gegebenen Zeitpunkt abgeschlossen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Beratung vom 25.11.2014 über das Vorhaben beraten und spricht sich für die Baumaßnahme und die komplette Sanierung der Straße Schulzenbusch aus.

 

Die Haushaltsmittel für den Straßenausbau sind im Haushaltsplan 2015 vorgesehen.

 

Anlagen:  keine

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Papendorf beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2015 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde  im Zusammenhang mit der durch die Eurawasser Nord GmbH geplanten Kanalsanierung den Straßenaufbau in der Straße Schulzenbusch grundhaft zu erneuern.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung