Beschluss über den Ausbau der Straße Hofgängerweg in Gragetopshof

Betreff
Beschluss über den Ausbau der Straße Hofgängerweg in Gragetopshof
Vorlage
VO/BV/30-0515/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Straße Hofgängerweg in Gragetopshof ist als Ortsverbindungsstraße klassifiziert. Der zu sanierende Bereich beginnt hinter der Eisenbahnunterführung und erstreckt sich über 252 m bis zum Ende der Bebauung.

 

Die Straße ist stark frequentiert. Trotz Tonnagebeschränkung (10 t), Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) und mehreren Aufpflasterungen in der Fahrbahn gewährt der bauliche Zustand der Straße keine ausreichende Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Anwohner.

 

Der Hofgängerweg wird nicht nur durch die Anwohner als Verbindung nach Rostock genutzt sondern auch häufig durch – teilweise ungenehmigte - Baustellen- und Schwerlasttransporte in das Rostocker Stadtgebiet, da dort eine Brücke mit geringer Durchfahrtshöhe das Heranfahren von Rostocker Seite an die betreffenden Grundstücke unmöglich macht.

 

Die Fahrbahn erhielt bereits Mitte der 1990-er Jahre einen neuen Straßenaufbau mit Betonpflaster sowie eine Straßenentwässerung. Inzwischen ist die Fahrbahnoberfläche sehr uneben, besonders in der Umgebung von Schächten gibt es Absackungen, die die Verkehrssicherheit gefährden.

 

Ein Gehweg und eine Straßenbeleuchtung sind nicht vorhanden, der ruhende Verkehr ist nicht geordnet. Die vorhandenen Aufpflasterungen, die eigentlich zu einer vernünftigen Fahrweise veranlassen sollen, lenken die Aufmerksamkeit vieler Autofahrer auf das Umfahren der Aufpflasterungen. Das Gleiche trifft für die Absackungen zu.

 

Diese unübersichtliche Situation ist sehr gefährlich für Fußgänger, besonders für Schulkinder auf dem Weg zur Schulbushaltestelle im Ortskern. Um diesen Zustand zu ändern, schloss die Gemeinde im Dezember 2012 einen Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro VEAPLAN ab.

 

Zunächst erarbeitete das Ingenieurbüro zwei Vorplanungsvarianten, die die Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahnbefestigung einschließlich Straßenentwässerung beinhalten. Das vorhandene Pflaster sollte aufgenommen, der Unterbau geebnet und neu verdichtet und das geborgene Pflaster neu verlegt werden. Ein Gehweg und 8 Straßenleuchten sollten neu errichtet werden. Die Bau- und Planungskosten wurden auf 140.000,00 € geschätzt, es wurde ein Antrag auf Fördermittel gestellt. Förderfähig wäre bei dieser Sanierungsvariante der Neubauanteil (Gehweg und Straßenbeleuchtung).

 

Das Vorhaben wurde am 29. Oktober 2013 auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt und die Pflicht zur Umlage von Ausbaubeiträgen erläutert, bezogen auf verschiedene Ausbauszenarien. Mehrere Anwohner lehnten die Umsetzung der vorgestellten Varianten ab. Im anschließenden Dialog wurden Planungsschwerpunkte herausgearbeitet.

 

Im weiteren Planungsverlauf stellte sich heraus, dass eine sinnvolle und auch den Anregungen der Anwohner gerecht werdende Lösung nur möglich ist, wenn die Straße über die gesamte zur Verfügung stehende Breite ausgebaut wird. Auf dieser Grundlage wurde im Dezember 2014 ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) 2014-2020 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Natur gestellt.

 

Für den Ausbau in vorgenanntem Umfang wurden auf Grundlage des aktuellen Planungsstands (Leistungsphase 2) vorläufige Bau- und Planungskosten in Höhe von 276.000,00 € ermittelt. Im Rahmen der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – schuldet das Ingenieurbüro eine Kostenberechnung und damit belastbarere Zahlen.

 

Die beantragte Förderung beträgt 65 % der Brutto-Gesamtkosten. Auf Grundlage des verbleibenden Eigenanteils der Gemeinde werden die Anlieger an den Herstellungskosten beteiligt.

 

Es ist zu beschließen, dass die Gemeinde Papendorf das Vorhaben umsetzen wird, wenn Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Eine alleinige Finanzierung der Bauleistung durch die Gemeinde Papendorf erfolgt nicht. Die Planung wird ohne Fördermittelzusage fortgesetzt, um die Voraussetzung für eine spätere Umsetzung zu schaffen. Für die Planung steht ein Haushaltsrest aus dem Vorjahr in Höhe von 8.118,59 € zur Verfügung, in den Haushalt 2015 werden weitere 20.000,00 € eingestellt.

 

Anlagen:  Keine

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt vorbehaltlich der Veranschlagung in der Haushaltsplanung den Ausbau der Straße Hofgängerweg in Gragetopshof, sobald Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Planung durch das Ingenieurbüro VEAPLAN Rostock GbR wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2015 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde ohne Fördermittelzusage fortgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes (Planung)

(X) Ja, erstmals in Folgejahren (Baukosten und Fördermittel sind nach Bewilligung im nächstmöglichen Haushalt zu veranschlagen

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung