Problembeschreibung/Begründung:
Die
Straße Hofgängerweg in Gragetopshof ist als Ortsverbindungsstraße
klassifiziert. Der zu sanierende Bereich beginnt hinter der
Eisenbahnunterführung und erstreckt sich über 252 m bis zum Ende der Bebauung.
Die
Straße ist stark frequentiert. Trotz Tonnagebeschränkung (10 t),
Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) und mehreren Aufpflasterungen in der
Fahrbahn gewährt der bauliche Zustand der Straße keine ausreichende Sicherheit
für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Anwohner.
Der
Hofgängerweg wird nicht nur durch die Anwohner als Verbindung nach Rostock
genutzt sondern auch häufig durch – teilweise ungenehmigte - Baustellen- und
Schwerlasttransporte in das Rostocker Stadtgebiet, da dort eine Brücke mit
geringer Durchfahrtshöhe das Heranfahren von Rostocker Seite an die
betreffenden Grundstücke unmöglich macht.
Die
Fahrbahn erhielt bereits Mitte der 1990-er Jahre einen neuen Straßenaufbau mit
Betonpflaster sowie eine Straßenentwässerung. Inzwischen ist die
Fahrbahnoberfläche sehr uneben, besonders in der Umgebung von Schächten gibt es
Absackungen, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Ein
Gehweg und eine Straßenbeleuchtung sind nicht vorhanden, der ruhende Verkehr
ist nicht geordnet. Die vorhandenen Aufpflasterungen, die eigentlich zu einer
vernünftigen Fahrweise veranlassen sollen, lenken die Aufmerksamkeit vieler
Autofahrer auf das Umfahren der Aufpflasterungen. Das Gleiche trifft für die
Absackungen zu.
Diese
unübersichtliche Situation ist sehr gefährlich für Fußgänger, besonders für
Schulkinder auf dem Weg zur Schulbushaltestelle im Ortskern. Um diesen Zustand
zu ändern, schloss die Gemeinde im Dezember 2012 einen Ingenieurvertrag mit dem
Ingenieurbüro VEAPLAN ab.
Zunächst erarbeitete das
Ingenieurbüro zwei Vorplanungsvarianten, die die Instandsetzung der vorhandenen
Fahrbahnbefestigung einschließlich Straßenentwässerung beinhalten. Das
vorhandene Pflaster sollte aufgenommen, der Unterbau geebnet und neu verdichtet
und das geborgene Pflaster neu verlegt werden. Ein Gehweg und 8 Straßenleuchten
sollten neu errichtet werden. Die Bau- und Planungskosten wurden auf 140.000,00
€ geschätzt, es wurde ein Antrag auf Fördermittel gestellt. Förderfähig wäre
bei dieser Sanierungsvariante der Neubauanteil (Gehweg und Straßenbeleuchtung).
Das Vorhaben wurde am 29.
Oktober 2013 auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt und die Pflicht zur
Umlage von Ausbaubeiträgen erläutert, bezogen auf verschiedene Ausbauszenarien.
Mehrere Anwohner lehnten die Umsetzung der vorgestellten Varianten ab. Im
anschließenden Dialog wurden Planungsschwerpunkte herausgearbeitet.
Im weiteren Planungsverlauf
stellte sich heraus, dass eine sinnvolle und auch den Anregungen der Anwohner
gerecht werdende Lösung nur möglich ist, wenn die Straße über die gesamte zur
Verfügung stehende Breite ausgebaut wird. Auf dieser Grundlage wurde im Dezember 2014
ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) 2014-2020 beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Natur gestellt.
Für
den Ausbau in vorgenanntem Umfang wurden auf Grundlage des aktuellen
Planungsstands (Leistungsphase 2) vorläufige Bau- und Planungskosten in Höhe
von 276.000,00 € ermittelt. Im Rahmen der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung –
schuldet das Ingenieurbüro eine Kostenberechnung und damit belastbarere Zahlen.
Die beantragte Förderung
beträgt 65 % der Brutto-Gesamtkosten. Auf Grundlage des verbleibenden
Eigenanteils der Gemeinde werden die Anlieger an den Herstellungskosten
beteiligt.
Es
ist zu beschließen, dass die Gemeinde Papendorf das Vorhaben umsetzen wird,
wenn Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Eine alleinige Finanzierung
der Bauleistung durch die Gemeinde Papendorf erfolgt nicht. Die Planung wird
ohne Fördermittelzusage fortgesetzt, um die Voraussetzung für eine spätere
Umsetzung zu schaffen. Für die Planung steht ein Haushaltsrest aus dem Vorjahr
in Höhe von 8.118,59 € zur Verfügung, in den Haushalt 2015 werden weitere
20.000,00 € eingestellt.
Anlagen: Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt vorbehaltlich der
Veranschlagung in der Haushaltsplanung den Ausbau der Straße Hofgängerweg in
Gragetopshof, sobald Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Die
Planung durch das Ingenieurbüro VEAPLAN Rostock GbR wird vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2015 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde ohne
Fördermittelzusage fortgesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes (Planung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren (Baukosten und
Fördermittel sind nach Bewilligung im nächstmöglichen Haushalt zu veranschlagen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |