Entwässerung Stover Weg, Vertrag zur anteiligen Finanzierung mit dem WWAV

Betreff
Entwässerung Stover Weg, Vertrag zur anteiligen Finanzierung mit dem WWAV
Vorlage
VO/BV/60-0765/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Auftraggeber für die Errichtung der Straßenentwässerung für den Abschnitt Stover Weg 7 bis 17 ist die Gemeinde Kritzmow. Da ebenso Entwässerungsbedarf für die angrenzenden Grundstücke besteht, beteiligt sich der WWAV zu 50 % an den Kosten für die öffentliche Anlage zur Regenwasserbeseitigung. Hierzu ist beiliegender Vertrag abzuschließen. Die Gesamtkosten für 2015 Bau + Planung/Bauleitung betragen 300.500,00 Euro, Anteil WWAV 143.600,00 Euro, Anteil Gemeinde 156.900,00 Euro, Kostenberechnung und Aufteilung der Kosten s. Anlage.

Hinweis zur Anlage: Gewerk 1 – Regenwasserkanal einschließlich Straßenaufbruch und Wiederherstellung, die Kosten werden zu je 50 % aufgeteilt, Gewerk 2 – Hausanschlussleitungen, Kosten 100% WWAV, Gewerk 3 – Straßenentwässerung, Borde sowie Verlängerung Kanal bis Haus Nr. 17, 100 % Gemeinde.

 

 

Anlagen:

-       Vertrag

-       Kostenberechnung Planungsbüro

-       Kostenaufschlüsselung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Vertrag zur anteiligen Finanzierung mit dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) und der Eurawasser Nord GmbH (EWN) für das Vorhaben Entwässerung Stover Weg, Teilbereich, abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

Produkt 54100, Sachkonto 09600, Projekt 14: 300.500,00 Euro Ausgabe, als Einnahme sind 143.500,00 Euro einzustellen.

 

 

 

 

_____________________

_______________________

_______________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung