Problembeschreibung/Begründung:
Der Landkreis Rostock plant den Ausbau der DBR K 12 Fahrbahn und Radweg zwischen Parkentin und Klein Schwass, 4. BA, km 0,720 bis km 1,866. Für die Anlage des gemeinsamen Geh- und Radweg innerorts ist eine Vereinbarung über Bau und Unterhaltung sowie über die Kostenteilung abzuschließen. Die Kostenberechnung liegt vor, danach beträgt der Anteil der Gemeinde 105.225,27 Euro brutto, das entspricht 50 % der Kosten für den kombinierten Geh- und Radweg, Bau+Nebenkosten (s. Anlage zur Vereinbarung). Für den Anteil der Gemeinde wurden Fördermittel beantragt.
Der Hauptausschuss hat zum Thema am 02.02.2015 beraten und festgestellt, dass die Breite nur für einen Gehweg ausreicht. Auf der Beratung mit dem Landkreis als Auftraggeber im Amt Warnow-West am 19.02.2015 wurde nochmals um Prüfung gebeten, ob ein gemeinsamer Rad- und Gehweg ausnahmsweise möglich ist. Die Bestätigung vom Landkreis Rostock/SG Straßenverkehr ist am Freitag, den 20.02.2015 erfolgt: einseitig Rad- und Gehweg, Gegenrichtung Gehweg, Radfahrer frei. Eine Vorstellung der Planung erfolgte am 24.02.2015 in Güstrow (LK Rostock). Hier wurde vom Amtsleiter Straßenbau und Verkehr darauf hingewiesen, dass eine Baulastübernahme nicht möglich ist. Die erforderliche Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wird nicht erreicht. Die Vereinbarung für die Kostenteilung (s. Anlage) kann abgeschlossen werden, die Baulast wird nach Abschluss der Maßnahme durch den Landkreis an die Gemeinde übertragen (bereits jetzt Baulast Gemeinde).
Zur Entwässerung: Im Bereich der Kreisstraße sind Alt-Anlagen vorhanden. Mit der Eurawasser und dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband wurde vereinbart, dass die Anlieger von der EWN angeschrieben werden, ob Bedarf zur Regenentwässerung besteht. Altanlagen werden nicht bewirtschaftet. Nach Eingang der Antworten (geplant 15.03.2015) wird Ende März erneut im Amt Warnow-West mit der EWN, dem WWAV, dem LK und dem Planungsbüro im Amt Warnow-West beraten.
Anlagen:
- Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock zur anteiligen Finanzierung für den Bau des Geh- und Radweges in Klein Schwaß innerhalb der Ortsdurchfahrt abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
Produkt 54100, Sachkonto
0960, Projekt 43: 110.000,00 Euro
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |