Problembeschreibung/Begründung:
Nach LWaG - Wassergesetz des Landes Mecklenburg
–Vorpommern § 71 ist
die Sicherung des Hochwasserabflusses, die
dem Wohl der Allgemeinheit dient,
eine öffentliche Aufgabe. Mit der Maßnahme erfüllt die Gemeinde ihrer
Verpflichtung
nach LWaG.
Mit der Maßnahme wird eine weitere Verbesserung der
gegenwärtigen
Situation entsprechend der WRRL 2000
erzielt, noch vorhandene Rohrleitungen entlastet
und weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
in der Ortslage getroffen.
Durch die zu planende Maßnahme soll ein noch
besserer Hochwasserschutz im Bereich der Ortslage Lambrechtshagen und darüber
hinaus erreicht werden.
Das Vorhaben soll im Bereich der Ortslage
Lambrechtshagen die Vergrößerung des Gewässerprofils der Rotbäk, eine
Gefälleoptimierung und den teilweisen Rückbau der Verrrohrung in der Ortslage
beinhalten. Derzeit ist die
Rotbäk in der Ortslage noch teilweise verrohrt und überlastet.
Auch zur weiteren
Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen sind diese Leistungen
erforderlich. Das Stauvolumen
innerhalb der Ortslage muß dringend erhöht werden.
Der Wasser- u. Bodenverband „Hellbach-Conventer-Niederung“
wird zunächst nur mit der Erstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung sowie
der Beantragung von Fördermitteln beauftragt.
Die geplante
Baumaßnahme ist förderfähig ( entspr. Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen
Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen).
Der
Fördermittelantrag wird nach Beauftragung durch den Wasser-und Bodenverband
gestellt, gleichzeitig wird der WBV auch Vorhabensträger.
Voraussetzung für weitere Beauftragungen an den
o.g. WBV ist die verbindliche Zusage der Bereitstellung von Fördermitteln für
die geplante wasserwirtschaftliche Maßnahme.
Die Mittel für die erste Stufe der Beauftragung
sind im Haushalt 2015 eingestellt.
Die erforderlichen
Eigenmittel für das Gesamtvorhaben sollen in die Haushaltspläne 2016 und 2017
eingestellt werden.
Voraussetzung
hierfür ist die verbindliche Zusage der Bereitstellung von Fördermitteln.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Auftragserteilung an den Wasser-und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung“ zur Realisierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme „Renaturierung der Rotbäk - Teilvorhaben 3“ .
Die Auftragserteilung gilt zunächst nur für die Vorplanung mit Kostenschätzung sowie die Beantragung von Fördermitteln.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes – PSK
55201 096 P 28
_____________________ |
_______________________ |
_______________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |