Renaturierung der Rotbäk - TV 3 - Gemeinde Lambrechtshagen -

Betreff
Renaturierung der Rotbäk - Teilvorhaben 3 - Gemeinde Lambrechtshagen
Auftragserteilung zur Realisierung einer wasserwirtschaftlichen Maßnahme an den Wasser- und Bodenverband "Hellbach-Conventer Niederung"
Vorlage
VO/BV/70-0522/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach LWaG - Wassergesetz des Landes Mecklenburg –Vorpommern § 71 ist

die Sicherung des Hochwasserabflusses, die dem Wohl der Allgemeinheit dient,

eine öffentliche Aufgabe. Mit der Maßnahme erfüllt die Gemeinde ihrer Verpflichtung

nach LWaG.

Mit der Maßnahme  wird eine weitere Verbesserung der gegenwärtigen

Situation entsprechend der WRRL 2000 erzielt, noch vorhandene Rohrleitungen entlastet

und weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der Ortslage getroffen.

Durch die zu planende Maßnahme soll ein noch besserer Hochwasserschutz im Bereich der Ortslage Lambrechtshagen und darüber hinaus erreicht werden.

Das Vorhaben soll im Bereich der Ortslage Lambrechtshagen die Vergrößerung des Gewässerprofils der Rotbäk, eine Gefälleoptimierung und den teilweisen Rückbau der Verrrohrung in der Ortslage beinhalten. Derzeit ist die Rotbäk in der Ortslage noch teilweise verrohrt und überlastet.

Auch zur weiteren Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen sind diese Leistungen erforderlich. Das Stauvolumen innerhalb der Ortslage muß dringend erhöht werden.

Der Wasser- u. Bodenverband „Hellbach-Conventer-Niederung“ wird zunächst nur mit der Erstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung sowie der Beantragung von Fördermitteln beauftragt.

Die geplante Baumaßnahme ist förderfähig ( entspr. Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen).

Der Fördermittelantrag wird nach Beauftragung durch den Wasser-und Bodenverband gestellt, gleichzeitig wird der WBV auch Vorhabensträger.

Voraussetzung für weitere Beauftragungen an den o.g. WBV ist die verbindliche Zusage der Bereitstellung von Fördermitteln für die geplante wasserwirtschaftliche Maßnahme.

Die Mittel für die erste Stufe der Beauftragung sind im Haushalt 2015 eingestellt.

Die erforderlichen Eigenmittel für das Gesamtvorhaben sollen in die Haushaltspläne 2016 und 2017 eingestellt werden.

Voraussetzung hierfür ist die verbindliche Zusage der Bereitstellung von Fördermitteln.

 

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Auftragserteilung an den Wasser-und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung“ zur Realisierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme „Renaturierung der Rotbäk - Teilvorhaben 3“ .

Die Auftragserteilung gilt zunächst nur für die Vorplanung mit Kostenschätzung sowie die Beantragung von Fördermitteln.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes – PSK 55201 096 P 28

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung