Problembeschreibung/Begründung:
In erster
Linie geht es darum, dass die Gemeindevertretung ihrer Informationspflicht
gegenüber allen Einwohner/innen der Gemeinde besser nachkommen kann.
Derzeit ist
es so, dass Informationen vom Amt Warnow West bzw. der Gemeinde selbst, nur
über einen Schaukasten am Gemeindezentrum in Lambrechtshagen den Bewohnern der
Gemeinde zugänglich ist.
Da „Der
Landbote“ als amtliches Informationsblatt nicht mehr den Status „öffentliches
Bekanntmachungsblatt“ besitzt, wird dieser nicht mehr in die Haushalte der
Gemeinde zugestellt. Es besteht zwar die Möglichkeit über das Internet über das
Amt Warnow West oder der Gemeindewebseite an Informationen zu gelangen, aber
nicht jeder Bewohner in der Gemeinde hat einen Computer/Internetzugang.
Die
Einwohner/innen haben somit nur eine eingeschränkte Möglichkeit sich zu
informieren.
Die
Errichtung von Schaukästen in jedem Ortsteil der Gemeinde Lambrechtshagen hat
zum Ziel, dass möglichst viele Bewohner unserer Gemeinde sich rechtzeitig und
umfangreich über die Geschehnisse in der Gemeinde informieren können.
Gleichzeitig werden die Einwohner motiviert, durch die bürgerfreundliche und
einfach zugängliche Informationsquelle der Gemeinde, sich innerhalb aktiver in
die Gemeinde einzubringen.
Damit wird
gewährleistet, dass auch Bewohner unserer Gemeinde, die keinen Internetzugang,
Landboten bekommen oder aus gesundheitlichen Gründen keinen längeren Weg
zurücklegen kann, sich jedoch in ausreichendem Maße mit Informationen aus der
Gemeinde versorgen.
Die
Informationsschaukästen dienen vorrangig Informationen aus der
Gemeindevertretung bzw. dem Bürgermeister der Gemeinde an die Bewohner.
Für die
Nutzung der Schaukästen, sollte auch Platz für Informationen über Aktivitäten
die in der Gemeinde ansässigen gemeinnützigen Vereine, Kirche und weitere
kulturelle Termine Auskunft geben.
Zukünftig wird angestrebt, dass eine Nutzungsordnung für die Informationsschaukästen der Gemeinde erarbeitet wird, die klar regelt, wer, wann, wie, in welchem Umfang diese Informationsschaukästen zusätzlich nutzen darf.
Desweiteren ist die derzeit gültige Hauptsatzung gemäß §8
öffentliche Bekanntmachungen dahingehend zu verändern, dass öffentliche
Bekanntmachungen „grundsätzlich“ in allen Schaukästen in den OT
Lambrechtshagen, Sievershagen, Allershagen, Vorweden-Mönkweden unter
Berücksichtigung und Einhaltung der Rechtsvorschriften zu erfolgen hat.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen möge beschließen:
Das in jedem Ortsteil der Gemeinde Lambrechtshagen – hier in Allershagen, Sievershagen und Vorweden-Mönkweden mindestens ein Informationsschaukasten der Gemeinde Lambrechtshagen an gut frequentierter Stelle aufgestellt wird.
Darin eingeschlossen sind alle Maßnahmen (u.a. bauliche Veränderungen) die erforderlich werden, um den gestellten Kriterien der Gesetzgebung für die Gewährleistung der rechtzeitigen Bekanntmachungen von Gemeindeinformationen zu entsprechen.
Die Informationsschaukästen sollten in Eigenregie durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde errichtet und gepflegt werden.
Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Schaukästen bei der Aufstellung Typen/Farb/Größen identisch sind. Desweiteren sollten diese mit einer Beschriftung „Informationen aus der Gemeinde Lambrechtshagen“ versehen sein.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
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Derzeit nicht
bekannt
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |