Antrag zur Aufstellung von Informationsschaukästen

Betreff
Antrag zur Aufstellung von Informationsschaukästen
Vorlage
VO/BV/70-0521/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In erster Linie geht es darum, dass die Gemeindevertretung ihrer Informationspflicht gegenüber allen Einwohner/innen der Gemeinde besser nachkommen kann.

 

Derzeit ist es so, dass Informationen vom Amt Warnow West bzw. der Gemeinde selbst, nur über einen Schaukasten am Gemeindezentrum in Lambrechtshagen den Bewohnern der Gemeinde zugänglich ist.

 

Da „Der Landbote“ als amtliches Informationsblatt nicht mehr den Status „öffentliches Bekanntmachungsblatt“ besitzt, wird dieser nicht mehr in die Haushalte der Gemeinde zugestellt. Es besteht zwar die Möglichkeit über das Internet über das Amt Warnow West oder der Gemeindewebseite an Informationen zu gelangen, aber nicht jeder Bewohner in der Gemeinde hat einen Computer/Internetzugang.

 

Die Einwohner/innen haben somit nur eine eingeschränkte Möglichkeit sich zu informieren.

 

Die Errichtung von Schaukästen in jedem Ortsteil der Gemeinde Lambrechtshagen hat zum Ziel, dass möglichst viele Bewohner unserer Gemeinde sich rechtzeitig und umfangreich über die Geschehnisse in der Gemeinde informieren können. Gleichzeitig werden die Einwohner motiviert, durch die bürgerfreundliche und einfach zugängliche Informationsquelle der Gemeinde, sich innerhalb aktiver in die Gemeinde einzubringen.

 

Damit wird gewährleistet, dass auch Bewohner unserer Gemeinde, die keinen Internetzugang, Landboten bekommen oder aus gesundheitlichen Gründen keinen längeren Weg zurücklegen kann, sich jedoch in ausreichendem Maße mit Informationen aus der Gemeinde versorgen.

 

Die Informationsschaukästen dienen vorrangig Informationen aus der Gemeindevertretung bzw. dem Bürgermeister der Gemeinde an die Bewohner.

 

Für die Nutzung der Schaukästen, sollte auch Platz für Informationen über Aktivitäten die in der Gemeinde ansässigen gemeinnützigen Vereine, Kirche und weitere kulturelle Termine Auskunft geben.

 

Zukünftig wird angestrebt, dass eine Nutzungsordnung für die Informationsschaukästen der Gemeinde erarbeitet wird, die klar regelt, wer, wann, wie, in welchem Umfang diese Informationsschaukästen zusätzlich nutzen darf.

 

Desweiteren ist die derzeit gültige Hauptsatzung gemäß §8 öffentliche Bekanntmachungen dahingehend zu verändern, dass öffentliche Bekanntmachungen „grundsätzlich“ in allen Schaukästen in den OT Lambrechtshagen, Sievershagen, Allershagen, Vorweden-Mönkweden unter Berücksichtigung und Einhaltung der Rechtsvorschriften zu erfolgen hat.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen möge beschließen:

 

Das in jedem Ortsteil der Gemeinde Lambrechtshagen – hier in Allershagen, Sievershagen und Vorweden-Mönkweden mindestens ein Informationsschaukasten der Gemeinde Lambrechtshagen an gut frequentierter Stelle aufgestellt wird.

Darin eingeschlossen sind alle Maßnahmen (u.a. bauliche Veränderungen) die erforderlich werden, um den gestellten Kriterien der Gesetzgebung für die Gewährleistung der rechtzeitigen Bekanntmachungen von Gemeindeinformationen zu entsprechen.

Die Informationsschaukästen sollten in Eigenregie durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde errichtet und gepflegt werden.

Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Schaukästen bei der Aufstellung Typen/Farb/Größen identisch sind. Desweiteren sollten diese mit einer Beschriftung „Informationen aus der Gemeinde Lambrechtshagen“ versehen sein.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

-       Derzeit nicht bekannt

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung