Problembeschreibung/Begründung:
Nach §39 Absatz 2 Satz 11 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 bedürfen Verträge mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten des Vorhabens wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOB durchgeführt. Fünf Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, wobei das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH aus Stäbelow eingereicht wurde.
Geschäftsführer dieser Firma ist das Mitglied der Gemeindevertretung Herr Rüdiger Brügge.
Anlagen:
Auftrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow genehmigt den Bauvertrag für das Vorhaben „Wendeanlage Zur Häusler-Reihe“ in Wilsen mit der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH aus Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |