Beschluss über die Genehmigung des Vertrages mit der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH für das Vorhaben "Wendeanlage Zur Häusler-Reihe" in Wilsen

Betreff
Beschluss über die Genehmigung des Vertrages mit der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH für das Vorhaben "Wendeanlage Zur Häusler-Reihe" in Wilsen
Vorlage
VO/BV/40-0451/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 Nach §39 Absatz 2 Satz 11 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 bedürfen Verträge mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten des Vorhabens wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOB durchgeführt. Fünf Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, wobei das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH aus Stäbelow eingereicht wurde.

Geschäftsführer dieser Firma ist das Mitglied der Gemeindevertretung Herr Rüdiger Brügge.

 

Anlagen:

Auftrag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow genehmigt den Bauvertrag für das Vorhaben „Wendeanlage Zur Häusler-Reihe“ in Wilsen mit der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH aus Stäbelow.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung