Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Betreff
Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof
Vorlage
VO/AV/40-0450/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Durch den Beitritt der Gemeinde Ziesendorf ist die Umlagegrundlage neu festzusetzen.

Die Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf beteiligen sich zu je

gleichen Teilen an den übergreifenden Kosten.

 

Nach § 146 Abs. 1 und 2 KV M-V tragen die beteiligten Gemeinden alle Zweckausgaben des Bauhofes. Sie sollen in der Regel nach dem Verhältnis des Nutzers umgelegt werden. Die Umlagegrundlage wird durch den Amtsausschuss (Haushaltssatzung des Amtes) festgesetzt und

erfolgt im Benehmen mit den beteiligten Gemeinden. Deshalb muss die Gemeinde hierüber beschließen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stäbelow beteiligt sich an den gemeindeübergreifenden Ausgaben des Amtsbauhofes

nach folgender Umlagegrundlage:

 

Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend

genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)

-           1/5 (in Worten: ein Fünftel) der Kosten

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung