Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Betreff
Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Vorlage
VO/FV/70-0520/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lambrechtshagen zum 01.01.2012 gemäß § 3a KPG geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                          16.678.676,34 EUR.

Das Eigenkapital wird als allgemeine Kapitalrücklage in Höhe von 11.638.179,04 EUR ausgewiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 i.d.F. vom 23.12.2014 zu empfehlen.

 

Anlagen:

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lambrechtshagen zum 01.01.2012

Anhang mit Anlagenübersicht

                        Forderungsübersicht

                        Verbindlichkeitenübersicht

                        Übersicht über die aus Vorjahren fortgeltenden Haushaltsermächtigungen

                        Rückstellungsübersicht

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lambrechtshagen zum 01. Januar 2012 i.d.F. vom 23.12.2014 fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

(x ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung