Problembeschreibung/Begründung:
Vom Wohngebiet in Groß
Schwaß an der Kreisstraße K 12 bis zum Bahnhof existiert kein Gehweg. Die
Ortsdurchfahrt wurde 2009 verlegt, der Abschnitt befindet sich innerhalb der
Ortslage, somit ist die Gemeinde zuständig. Im Wohngebiet wohnen Familien mit
Kindern, die bis jetzt auf dem Seitenstreifen der Kreisstraße bis zum Bahnhof
bzw. bis zur Bushaltestelle Schulbus gehen. Geplant sind zunächst 200 m Gehweg
bis zum Bahnhof. Grundstücke für den Gehweg stehen zum Teil zur Verfügung
(Eigentum Gemeinde), zum Teil wird der Landkreis den Seitenbereich der Kreisstraße
zur Verfügung stellen.
Geplant ist die Befestigung
mit Betonpflastersteinen, Breite 1,50 m.
Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.
Anlagen:
1 - Kopie des Fördermittelantrages
2 - Kostenberechnung mit Übersichtskarte
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt das Bauvorhaben „Gehweg Groß Schwaß, Klein Schwaßer Weg“ umzusetzen, sofern eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL-MV) bewilligt ist. Das Vorhaben steht in der Prioritätenliste der Gemeinde Kritzmow auf Platz 8 (ILERL-Vorhaben Platz 4).
Der Fördermittelantrag ist zu korrigieren.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x ) Ja, erstmals in Folgejahren
Ist in den HH-Plan 2015 einzustellen - in Abhängigkeit der Bewilligung von
Fördermitteln
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