Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens "Gehweg Groß Schwaß, Klein Schwaßer Weg"

Betreff
Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens "Gehweg Groß Schwaß, Klein Schwaßer Weg"
Vorlage
VO/BV/60-0759/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Vom Wohngebiet in Groß Schwaß an der Kreisstraße K 12 bis zum Bahnhof existiert kein Gehweg. Die Ortsdurchfahrt wurde 2009 verlegt, der Abschnitt befindet sich innerhalb der Ortslage, somit ist die Gemeinde zuständig. Im Wohngebiet wohnen Familien mit Kindern, die bis jetzt auf dem Seitenstreifen der Kreisstraße bis zum Bahnhof bzw. bis zur Bushaltestelle Schulbus gehen. Geplant sind zunächst 200 m Gehweg bis zum Bahnhof. Grundstücke für den Gehweg stehen zum Teil zur Verfügung (Eigentum Gemeinde), zum Teil wird der Landkreis den Seitenbereich der Kreisstraße zur Verfügung stellen.  

Geplant ist die Befestigung mit Betonpflastersteinen, Breite 1,50 m. 

 

Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.

 

Anlagen:

1 - Kopie des Fördermittelantrages

2 - Kostenberechnung mit Übersichtskarte

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt das Bauvorhaben „Gehweg Groß Schwaß, Klein Schwaßer Weg“ umzusetzen, sofern eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL-MV) bewilligt ist. Das Vorhaben steht in der Prioritätenliste der Gemeinde Kritzmow auf Platz 8 (ILERL-Vorhaben Platz 4).

 

Der Fördermittelantrag ist zu korrigieren.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x ) Ja, erstmals in Folgejahren

 

Ist in den HH-Plan 2015 einzustellen -  in Abhängigkeit der Bewilligung von Fördermitteln