Problembeschreibung/Begründung:
Laut KV
M-V § 45 ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung in der vorliegenden
Form zu erlassen.
Diese
Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 26.11.2014 abgestimmt.
Der
Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Anlagen:
Haushaltsplan 2015
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x ) Keine
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |