Grundsatzbeschluss zur Ablehnung der Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Lambrechtshagen

Betreff
Grundsatzbeschluss zur Ablehnung der Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Lambrechtshagen
Vorlage
VO/BV/70-0517/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Mit Schreiben vom 14.10.2014 wurde durch einen Investor der Wunsch geäußert in den Gemeinden Lambrechtshagen und Kritzmow für die Entwicklung und Erprobung eines innovativen Wind-Wärme-Systems

2 Windenergieanlagen der 3MW-Klasse zu errichten.

( 3 MW-Klasse = Nabenhöhe bis ca.150 m , Rotordurchmesser ca.120 m = Gesamthöhe über 200 m

Im regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) sind keine Eignungsräume für Windenergienutzung Gemeindegebiet Lambrechtshagen ausgewiesen.

Abweichend von Eignungsgebieten kann jedoch die Errichtung von WEA ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Anlagen der Erforschung und Erprobung dienen und dies durch besondere Standortanforderungen begründet ist. Besondere Standortanforderungen sind nicht vorhanden, es gibt keine räumliche Nähe zum Standort des Betreibers.  Begründungen für besondere Standortanforderungen liegen nicht vor.

Auch fehlen zur Beurteilung des Vorhabens weitere konkrete Angaben wie,

Höhenangaben zur WEA, Rotordurchmesser, Abstandsflächen, genauer geplanter Standort, Stromzuleitung, Stromableitung, Standzeit der Anlagen, welche lokalen Wärmeinteressenten, Art und Umfang des Nahwärmenetzes, Abstände zu Wohnbebauungen,geplante Trassenführungen für Zufahrten, Abfahrten, Kabel, Wärme, Aussagen zu gedachten Dienstbarkeiten ( Wegerechte, Nutzungsrechte u.a. ) u.v.m..

Eingriffe in das Landschaftsbild lassen sich nicht durch Ausgleichs –u. Ersatzmaßnahmen kompensieren. 

Ein Ausschlussgrund sind Waldabstände. Die Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Vorwedener Wald und zu den Vorwedener Wiesen ist bedenklich aber auch im erheblichen Maße die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Die Raumbedeutsamkeit ist insbesondere in Hinblick auf die geplanten Standorte und Anlagengröße gegeben, ein Bereich mit hohem Konfliktpotenzial. Auch bei Einzelanlagen kommt es zu einer weiträumigen Wahrnehmbarkeit und zu beeinträchtigenden Wirkungen Eine negative Vorbildwirkung bzw. Konzentrationswirkung auch von diesen geplanten Einzelanlagen in Hinblick auf die Angliederung bzw. Zulassung weiterer Anlagen ist nicht auszuschließen.

Der Zeitraum zur Erprobung der WEA ist nicht benannt.

Vorteile für die Gemeinden Lambrechtshagen und Kritzmow sind nicht erkennbar.

Das Innovationsvorhaben Wind Farm – Power to Heat wird als Vorwand für eine dauerhaft betriebene WEA außerhalb von ausgewiesenen Eignungsgebieten gesehen.

Hier wird versucht umfangreiche Genehmigungsverfahren für WEA in ausgewiesenen Eignungsgebieten zu umgehen. Für Einzelanlagen ist z.B. zuständig die Untere Bauaufsichtsbehörde im Vereinfachten Genehmigungsverfahren (nach BImSchG) ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Vorhaben wurde im Bauausschuss der Gemeinde beraten.

Bisherige Ansinnen zur Errichtung von größeren Windenergieanlagen (Windparks) wurden von der Gemeinde abgelehnt. Der Bauausschuss schlägt vor die Errichtung von Windenergieanlagen

im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich auszuschließen.

Deshalb wird die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich  – auch von Einzelanlagen – abgelehnt.  Ausgenommen von der Ablehnung sind Kleinanlagen als Einzelanlagen mit bis zu 30 Meter Gesamthöhe. Ebenfalls ausgenommen sind Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB dienen, mit in der Regel bis zu 70 Meter Gesamthöhe. Voraussetzung ist, dass die Windkraftanlage der Hauptanlage, also dem nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB privilegierten Betrieb, unmittelbar zu- und untergeordnet ist. Nach der Zweckbestimmung muss der überwiegende Teil der erzeugten Energie

(mehr als 50 Prozent) dem privilegierten Vorhaben zu Gute kommen.

 

Anlagen:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen lehnt die Errichtung von Windenergieanlagen (Windparks) im Gemeindegebiet der Gemeinde Lambrechtshagen grundsätzlich ab.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung