Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 14.10.2014 wurde durch einen Investor der Wunsch geäußert
in den Gemeinden Lambrechtshagen und Kritzmow für die Entwicklung und Erprobung
eines innovativen Wind-Wärme-Systems
2 Windenergieanlagen der 3MW-Klasse zu errichten.
( 3 MW-Klasse = Nabenhöhe bis ca.150 m , Rotordurchmesser ca.120 m =
Gesamthöhe über 200 m
Im regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock
(RREP MM/R) sind keine Eignungsräume für Windenergienutzung Gemeindegebiet
Lambrechtshagen ausgewiesen.
Abweichend von Eignungsgebieten kann jedoch die Errichtung von WEA
ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Anlagen der Erforschung und Erprobung
dienen und dies durch besondere Standortanforderungen begründet ist. Besondere
Standortanforderungen sind nicht vorhanden, es gibt keine räumliche Nähe zum
Standort des Betreibers. Begründungen
für besondere Standortanforderungen liegen nicht vor.
Auch fehlen zur Beurteilung des Vorhabens weitere konkrete Angaben wie,
Höhenangaben zur WEA, Rotordurchmesser, Abstandsflächen, genauer
geplanter Standort, Stromzuleitung, Stromableitung, Standzeit der Anlagen,
welche lokalen Wärmeinteressenten, Art und Umfang des Nahwärmenetzes, Abstände
zu Wohnbebauungen,geplante Trassenführungen für Zufahrten, Abfahrten, Kabel,
Wärme, Aussagen zu gedachten Dienstbarkeiten ( Wegerechte, Nutzungsrechte u.a. )
u.v.m..
Eingriffe in das Landschaftsbild lassen sich nicht durch Ausgleichs –u.
Ersatzmaßnahmen kompensieren.
Ein Ausschlussgrund sind Waldabstände. Die Nähe zum
Landschaftsschutzgebiet Vorwedener Wald und zu den Vorwedener Wiesen ist
bedenklich aber auch im erheblichen Maße die Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes.
Die Raumbedeutsamkeit ist insbesondere in Hinblick auf die
geplanten Standorte und Anlagengröße gegeben, ein Bereich mit hohem
Konfliktpotenzial. Auch bei Einzelanlagen kommt es zu einer weiträumigen
Wahrnehmbarkeit und zu beeinträchtigenden Wirkungen Eine negative
Vorbildwirkung bzw. Konzentrationswirkung auch von diesen geplanten
Einzelanlagen in Hinblick auf die Angliederung bzw. Zulassung weiterer Anlagen
ist nicht auszuschließen.
Der Zeitraum zur Erprobung der WEA ist nicht benannt.
Vorteile für die Gemeinden Lambrechtshagen und Kritzmow sind nicht
erkennbar.
Das Innovationsvorhaben Wind Farm – Power to Heat wird als Vorwand für
eine dauerhaft betriebene WEA außerhalb von ausgewiesenen Eignungsgebieten
gesehen.
Hier wird versucht umfangreiche Genehmigungsverfahren für WEA in
ausgewiesenen Eignungsgebieten zu umgehen. Für Einzelanlagen ist z.B.
zuständig die Untere Bauaufsichtsbehörde im Vereinfachten Genehmigungsverfahren
(nach BImSchG) ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das Vorhaben wurde im Bauausschuss der Gemeinde beraten.
Bisherige Ansinnen zur Errichtung von größeren Windenergieanlagen
(Windparks) wurden von der Gemeinde abgelehnt. Der Bauausschuss schlägt vor die
Errichtung von Windenergieanlagen
im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich auszuschließen.
Deshalb wird die Errichtung von Windkraftanlagen im
Außenbereich – auch von Einzelanlagen –
abgelehnt. Ausgenommen von der Ablehnung
sind Kleinanlagen als Einzelanlagen mit bis zu 30 Meter Gesamthöhe. Ebenfalls
ausgenommen sind Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1
bis 4 BauGB dienen, mit in der Regel bis zu 70 Meter Gesamthöhe. Voraussetzung
ist, dass die Windkraftanlage der Hauptanlage, also dem nach § 35 Abs. 1
Nrn. 1 bis 4 BauGB privilegierten Betrieb, unmittelbar zu- und untergeordnet
ist. Nach der Zweckbestimmung muss der überwiegende Teil der erzeugten Energie
(mehr als 50 Prozent) dem privilegierten Vorhaben zu Gute
kommen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen lehnt die Errichtung von Windenergieanlagen (Windparks) im Gemeindegebiet der Gemeinde Lambrechtshagen grundsätzlich ab.
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |