Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
VO/FV/20-0625/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Laut KV M-V § 45 ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 05.11.2014 abgestimmt.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Anlagen:

Haushaltsplan 2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(x ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung