Problembeschreibung/Begründung:
Die
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Lambrechtshagen ist am
21.08.1999, die Satzung zur 1. Änderung am 09.03.2001 in Kraft getreten.
Die 2.
Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, da Hausgärten in den
Plangeltungsbereich einzubeziehen sind, eine Lösung für bislang nicht
realisierbare Ausgleichsmaßnahmen zu finden ist und eine geringfügige Verschiebung
einer Baugrenze vorzunehmen ist, da der Landwirt auf sein Fahrrecht
verzichtet.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |