Problembeschreibung/Begründung:
Das Landes- und
Kommunalwahlgesetz wurde mit Wirkung vom 14. Dezember 2013 geändert.
Mit dieser
Änderung wurde den Gemeindevertretungen das Recht eingeräumt, bis zum 73. Tag
vor der Wahl (hier 13. März 2014) durch Beschluss die Stichwahl zu verschieben,
wenn diese nicht 14 Tage nach der Hauptwahl stattfinden soll.
Bei der
Kommunalwahl am 25. Mai 2014 würde die Stichwahl des Bürgermeisters/ der
Bürgermeisterin auf den Pfingstsonntag (08.06.2014) fallen. Durch die Feiertage
und das lange Wochenende wäre in diesem Fall mit einer geringen Wahlbeteiligung
zu rechnen.
Da die
Möglichkeit zur Verschiebung des Stichwahltermins gesetzlich bei den Gemeindevertretungen verblieben ist, die
Gemeinden die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses und der Gemeindewahlleitung
aber auf das Amt übertragen haben, bitten wir alle amtsangehörigen Gemeinden
dringend unserer Empfehlung zu folgen und den Termin für eine mögliche Stichwahl
einheitlich auf den 15. Juni 2014 festzusetzen, um die Kosten und den
Organisationsaufwand möglichst gering zu halten.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen legt als Termin für
eine mögliche Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin den 15. Juni
2014 fest.
Finanzielle Auswirkungen
(keine)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |