Beschluss über die Festlegung eines Termins für eine mögliche Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (Hauptwahl 25.05.2014)

Betreff
Beschluss über die Festlegung eines Termins für eine mögliche Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (Hauptwahl 25.05.2014)
Vorlage
VO/AV/20-0603/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Landes- und Kommunalwahlgesetz wurde mit Wirkung vom 14. Dezember 2013 geändert.

Mit dieser Änderung wurde den Gemeindevertretungen das Recht eingeräumt, bis zum 73. Tag vor der Wahl (hier 13. März 2014) durch Beschluss die Stichwahl zu verschieben, wenn diese nicht 14 Tage nach der Hauptwahl stattfinden soll.

 

Bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 würde die Stichwahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin auf den Pfingstsonntag (08.06.2014) fallen. Durch die Feiertage und das lange Wochenende wäre in diesem Fall mit einer geringen Wahlbeteiligung zu rechnen.

 

Da die Möglichkeit zur Verschiebung des Stichwahltermins  gesetzlich bei den Gemeindevertretungen verblieben ist, die Gemeinden die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses und der Gemeindewahlleitung aber auf das Amt übertragen haben, bitten wir alle amtsangehörigen Gemeinden dringend unserer Empfehlung zu folgen und den Termin für eine mögliche Stichwahl einheitlich auf den 15. Juni 2014 festzusetzen, um die Kosten und den Organisationsaufwand möglichst gering zu halten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen legt als Termin für eine mögliche Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin den 15. Juni 2014 fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

(keine)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung