6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Flächenpotentiale für die weitere Entwicklung der Gemeinde Papendorf sind weitgehend erschöpft. Die Gemeinde möchte mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes v.a. die gewerbliche und die Wohnbauflächenentwicklung für den kommenden Planungszeitraum der nächsten ca. 20 Jahre abstecken. Außerdem sollen infrastrukturelle Vorhaben umgesetzt werden.

Um die Genehmigungsfähigkeit der Planungsvorhaben zu erreichen, sollen diese Flächen zunächst im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung mit den planungsbeteiligten Behörden abgestimmt werden.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:          Änderungsbereich 1 - Sildemow

Anlage 2:            Änderungsbereiche 2 und 3 – Niendorf und Groß Stove

Anlage 3:            Änderungsbereich 4 - Papendorf

Anlage 4:            Änderungsbereiche 5, 6– Sturmburg und Schule;

Anlage 5:            Änderungsbereich 7; GE Nobelstraße

Anlage 6 :            Änderungsbereich 8; GE Niendorf

Anlage 7:            Änderungsbereich 9; Gragetopshof

 

Beschlussvorschlag:   

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung
der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Die Änderung umfasst verschiedene Teilflächen des wirksamen Flächen-nutzungsplanes in der Fassung der 5. Änderung mit folgenden
Planungszielen:

 

1.     Ausweisung einer Wohnbaufläche zur westlichen Ortsabrundung von Sildemow sowie Darstellung einer nördlich gelegenen Ortsumgehungsstraße (Anlage 1, Änderungsbereich 1)

2.     südöstliche Ortsabrundung der Wohnbauflächen in Niendorf (bisher nicht genehmigte Fläche) (Anlage 2, Änderungsbereich 2,)

3.     Ergänzung einer Wohnbaufläche im Norden von Groß Stove (Anlage 2, Änderungsbereich 3)

4.      Erweiterung der Wohnbauflächen hinter dem Bruch in Papendorf, südöstlich Bebauungsplan Nr. 20, Umnutzung von Kleingärten und Acker (Wiederaufnahme der bisher nicht genehmigte Wohnbaufläche) Anlage 3, Änderungsbereich 4

5.     Ergänzung der Wohnbaufläche nördlich „Sturmburg“ in Papendorf (Anlage 4, Änderungsbereich 5)

6.     Erweiterung der Schulfläche in Papendorf zwecks Bau einer Turnhalle (Anlage 4,

       Änderungsbereich 6)

7.     Aufnahme Gewerbegebiet Nobelstraße für die Erweiterung Porsche-Zentrum, südlich der Stadtgrenze von Rostock (Anlage 5, Änderungsbereich 7)

8.     Aufnahme Großgewerbegebiet nördlich der A 20, südlich von Niendorf (Anlage 6,

      Änderungsbereich 8)

9.      Aufnahme Gragetopshof als Wohnbaufläche Anlage 7, Änderungsbereich 9).

 

2. Gebietsabgrenzung:

Die Geltungsbereiche der 6. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend den Übersichtsplänen in den Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes 2013, 51100.56255, 29.000,00 EUR

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

stellv. Bürgermeister

Herr Willert

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Puls

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Simon