Problembeschreibung/Begründung:
Am 07.06.2012 hatte das
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V im Landesamt
für Straßenbau und Verkehr zu einer Beratung eingeladen. Da im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zur Ortsumgehung Elmenhorst eine Reihe von Einwendungen für
und gegen die Ortsumgehung eingegangen sind, wurde dieses Treffen der
betroffenen Gemeinden und Ämter zur Klärung der Notwendigkeit der Ortsumgehung
anberaumt.
Die vorliegende Stellungnahme der Gemeinde Elmenhorst Lichtenhagen wird als fachliche Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gewertet und abgewogen und war ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung. Vielmehr wurde seitens des Ministeriums dargelegt, dass nach den derzeitigen Erkenntnissen die Stellungnahme abgewogen und der Plan festgestellt werden wird. Vor diesem Hintergrund wurde die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen aufgefordert ein eineindeutiges Bekenntnis für oder gegen die Ortsumgehung Elmenhorst mittels eines Beschlusses der Gemeindevertretung herbeizuführen.
Eine zweifelsfreie Entscheidung der Gemeinde für oder gegen eine Ortsumgehung ist aus der Sicht des Ministeriums erforderlich.
Der Hauptausschuss sollte der Gemeindevertretung eine Empfehlung für diese politische Entscheidung geben.
Bei der Entscheidungsfindung sind auch bisher gefasste Beschlüsse wie u.a.
- Antrag an das SBA Güstrow unverzüglich die Planung für eine
Umgehungsstraße Elmenhorst
wiederaufzunehmen – Beschluss
vom 25.04.2001
- Beschluss einer Vereinbarung mit dem SBA Güstrow zur Übernahme der Ortsdurchfahrt
Elmenhorst zur anteiligen Übernahme der K 10 als Gemeindestraße nach Fertigstellung
der Ortsumgehung Elmenhorst vom 27.03.2003
- Vereinbarung über die Übernahme der Straßenbaulast mit dem SBA Güstrow
vom 03.04.2003
- Stellungnahme zu den Planungsunterlagen zur Linienführung vom 22.08.2005
- Öffentliche Bekanntmachung über die Bestätigung der Linienführung – Landbote 07 / 06
- Beschluss über die Ablehnung der öffentlich bekanntgemachten Linienführung
vom 14.09.2006
- Stellungnahme der Gemeinde zum Vorhaben im Rahmen der Planfeststellung von 16.06.2011
zu
berücksichtigen.
Der Hauptausschuss
hat in seiner Sitzung am 06.09.2012 die Varianten für die vorliegende
Beschlussfassung empfohlen.
1. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist gegen die
Errichtung einer Ortsumgehung Elmenhorst.
2. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung ist für die Errichtung einer Ortsumgehung
Elmenhorst.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |