TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 16 Wohngebiet "Windhügel-Hof" in Kritzmow, Planaufstellungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 150-21/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:

1.   Der Bebauungsplan Nr. 16 Wohngebiet „Windhügel-Hof“ in Kritzmow wird aufgestellt.

      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

      a) Entwicklung eines Wohngebietes für Einfamilienhäuser

      b) Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und    

          Landschaft, möglichst im Plangeltungsbereich.

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage), umfasst eine Größe von etwa 0,92 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

- im Norden:  Bebauung „Am Windhügel“

      - im Osten:  Bebauung „Amselweg“

      - im Süden:                    Bebauung „Am Pferdeteich“ und Pferdeteich

      - im Westen: „Satower Straße“.

      Im Plangeltungsbereich liegen folgende Flurstücke der Flur 2 Gemarkung Kritzmow:

30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 31, 32/3, 32/4, 32/5, 32/8, 33, 34, 35, 36, 37/7, 37/8, 40/12,

40/58, 86/4 und 86/3 (z. T.).

2.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden durchzuführen.

 


Der Bauausschuss befürwortet den Beschlussvorschlag mit den genannten Änderungen wie zum Planaufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 15.

 

Nach Beratung wird der vorliegende Beschlussvorschlag geändert gefasst.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen