Problembeschreibung/Begründung:
Der im Beschluss
genannte Planbereich stellt derzeit einen städtebaulichen Missstand dar. Der
Planbereich soll mit Wohnhäusern bebaut werden. Für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung ist es erforderlich, einen Bebauungsplan mit
entsprechenden Festsetzungen aufzustellen. Die Platin-Haus GmbH, Kösterbeck (=
Antragsteller) beabsichtigt, die Nutzungsbrache zu erschließen und mit
Einfamilienhäusern zu bebauen.
Das Plangebiet ist
im F-Plan als Wohnbaufläche dargestellt; der Bebauungsplan wird somit aus dem
F-Plan entwickelt und ist genehmigungsfrei.
Der Antragsteller
ist bereit, die Planungskosten für die Erstellung des Bebauungsplanes zu
tragen. Die Sicherung der Finanzierung erfolgt über den Abschluss eines
Städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller. Weiterhin ist der
Antragsteller bereit, die im Bebauungsplan eingegrenzte Fläche zu entwickeln
einschließlich der Primärerschließung und die dafür erforderliche Finanzierung
über einen Erschließungsvertrag zu sichern. Der Erwerb der zusätzlich
benötigten Flächen wurde ihm grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss nach Beratung
wie umseitig formuliert.
Anlagen:
-
Übersicht zur Lage des Geltungsbereiches vom Bebauungsplan Nr. 16,
dick schraffiert umrandet, ohne Maßstab
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Kritzmow beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 16 Wohngebiet „Windhügel-Hof“ in Kritzmow wird aufgestellt.
Es werden
folgende Planungsziele angestrebt:
a)
Entwicklung eines Wohngebietes für Einfamilienhäuser
b)
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft,
möglichst
im Plangeltungsbereich.
Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im
Übersichtsplan (Anlage), umfasst eine Größe von etwa 0,92 ha und wird wie folgt
abgegrenzt:
- im Norden: Bebauung „Am Windhügel“
- im Osten:
Bebauung „Amselweg“
- im Süden:
Bebauung „Am
Pferdeteich“ und Pferdeteich
- im
Westen: „Satower Straße“.
Im Plangeltungsbereich liegen folgende
Flurstücke der Flur 2 Gemarkung Kritzmow:
30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 31, 32/3, 32/4, 32/5, 32/8,
33, 34, 35, 36, 37/7, 37/8, 40/12, 40/58,
86/4 und 86/3 (z. T.).
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen bezogen auf den Haushaltsplan
des laufenden Jahres
(Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) NEIN