Sitzung: 29.03.2022 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/60-1447/2022
Beschluss Nr.:
65-16/22
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Städtebaulichen Vertrag
zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 Mischgebiet am Karauschensoll entstehenden Kosten durch
den Investor als Direktvertrag siehe Anlage.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Herr Brandt informiert über
die Empfehlungen/Festlegungen des Sozialausschusses und Hauptausschusses zum
geplanten Gemeindefest 2022 (26.08. bis 28.08.2022) aufgrund der
Corona-Pandemie und der damit verbundenen Probleme einer
Vorbereitung.
Das Gemeindefest,
einschließlich der Jubiläumsfeiern, sollen auch im Jahr 2022 nicht in der
angedachten Form durchgeführt werden.
Aktivitäten zu den Jubiläen
könnten nach Möglichkeit im Jahr 2023 mit Eröffnung der neuen Feuerwehr und
Festwiese erfolgen.
Die Gemeindevertreter
äußern keine gegenteiligen Auffassungen.
Die Sitzung wird um 19.35 Uhr beendet.
Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.
Ein Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 wurde
gestellt mit dem Ziel, für den schon im
Geltungsbereich vorhandenen Lebensmitteldiscounter die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erweiterung der
Verkaufsfläche von 799 m² auf maximal 1200 m² zu
schaffen. Zusätzlich soll ein Backshop errichtet werden. Statt des
Mischgebietes soll ein Sondergebiet nach
§ 11 BauNVO ausgewiesen werden. Derzeit wird die
Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung durch das
Planungsbüro erstellt, um die grundsätzliche Machbarkeit bzw. die Vereinbarkeit
mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen. Der Vorhabenträger bzw. Investor
bietet die Übernahme aller Kosten für das Bauleitplanverfahren an. Dafür ist
ein Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme der
Planungskosten erarbeitet und dem Vorhabenträger zur Abstimmung vorgelegt
worden. Der Vorhabenträger beauftragt auf eigenen Wunsch hin das Planungsbüro
direkt und verpflichtet sich, nach Abschluss des
Bauleitplanverfahrens eine Aufstellung zum Umfang der
angefallenen Gesamtkosten zu übergeben, damit die Gemeinde in die Lage versetzt
wird, das Bauleitplanverfahren im Jahresabschluss abzubilden. Die Bezahlung
läuft nicht über den
Gemeindehaushalt, so dass keine außerplanmäßige
Ausgabe erforderlich wird.
Nach Information, insbesondere zur Zufahrt der
Versorgungsfahrzeuge, fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: