TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet am Karauschensoll", 1.Änderung, Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Investor

Beschluss Nr.: 65-16/22

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Mischgebiet am Karauschensoll entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag siehe Anlage.

Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Herr Brandt informiert über die Empfehlungen/Festlegungen des Sozialausschusses und Hauptausschusses zum geplanten Gemeindefest 2022 (26.08. bis 28.08.2022) aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Probleme einer

Vorbereitung.

Das Gemeindefest, einschließlich der Jubiläumsfeiern, sollen auch im Jahr 2022 nicht in der angedachten Form durchgeführt werden.

Aktivitäten zu den Jubiläen könnten nach Möglichkeit im Jahr 2023 mit Eröffnung der neuen Feuerwehr und Festwiese erfolgen.

Die Gemeindevertreter äußern keine gegenteiligen Auffassungen.

 

 

Die Sitzung wird um 19.35 Uhr beendet.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Ein Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wurde

gestellt mit dem Ziel, für den schon im Geltungsbereich vorhandenen Lebensmitteldiscounter die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der

Verkaufsfläche von 799 m² auf maximal 1200 m² zu schaffen. Zusätzlich soll ein Backshop errichtet werden. Statt des Mischgebietes soll ein Sondergebiet nach

§ 11 BauNVO ausgewiesen werden. Derzeit wird die Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung durch das Planungsbüro erstellt, um die grundsätzliche Machbarkeit bzw. die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen. Der Vorhabenträger bzw. Investor bietet die Übernahme aller Kosten für das Bauleitplanverfahren an. Dafür ist ein Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme der Planungskosten erarbeitet und dem Vorhabenträger zur Abstimmung vorgelegt worden. Der Vorhabenträger beauftragt auf eigenen Wunsch hin das Planungsbüro direkt und verpflichtet sich, nach Abschluss des

Bauleitplanverfahrens eine Aufstellung zum Umfang der angefallenen Gesamtkosten zu übergeben, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, das Bauleitplanverfahren im Jahresabschluss abzubilden. Die Bezahlung läuft nicht über den

Gemeindehaushalt, so dass keine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich wird.

 

Nach Information, insbesondere zur Zufahrt der Versorgungsfahrzeuge, fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: