Sitzung: 24.03.2022 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/AV/20-1281/2022
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Die Gemeindevertreter beraten, ob es zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist,
dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Herr Dr. Hornickel schlägt vor, innerhalb der Schul-Campus-Planung die
Nachnutzung der alten Schule zu klären. Es ist vorstellbar, dass das alte
Schulensemble eine Rolle beim neuen Schulcampus spielen könnte.
In der Diskussion wird klargestellt, dass es sich bei dem alten Schulgebäude
selbst nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Es befindet sich
allerdings im denkmalgeschützten Dorfkern und gilt als erhaltenswert und sollte
nicht verkauft werden.
Es wird daran erinnert, dass die Gemeinde das Gebäude zu einem Museum/zur
Heimatstube umgebaut werden sollte.
Es kann in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, welcher
Sanierungsbedarf bei einer Umnutzung besteht und welche finanzielle Mittel
aufgebracht werden müssten.
Herr Ibendorf setzt sich für eine Zwischenlösung ein. Es könnten
zusätzlich dringend benötigte Klassenräume kurzfristig entstehen. Dem
Platzbedarf der Schule könnte Rechnung getragen werden. So könnte das alte
leerstehende Schulgebäude erhalten und Vandalismus vorgebeugt werden. Bis zur
Umsetzung des neuen Schul-Campus-Projektes werden noch Jahre vergehen.
Die Nutzung der alten Schule wurde bereits im Bauausschuss beraten,
jedoch wurde keine Empfehlung abgegeben.
Herr May fasst zusammen: Es steht
fest, dass die alte Schule zum Ensemble des historischen Dorfkerns gehört. Es
wurde für eine eventuelle Zwischennutzung bereits die Elektrik geprüft. Es
wurde dabei ersichtlich, dass für die weitere Nutzung der alten Schule eine
Sanierung unabdingbar ist. Das Amt möchte der Gemeindevertretung zuarbeiten,
welche finanziellen Mittel für eine Sanierungsmaßnahme zur Verfügung ständen.
Die Ausschüsse sollen ebenfalls zu dem Antrag zunächst beraten und Empfehlungen
aussprechen.
Herr Joachim schlägt ebenfalls vor, die Nutzungsmöglichkeiten für die
alte Schule in Relation zu den zu erwartenden Kosten zu setzen. Das Amt sollte
die nötigen finanziellen Aufwendungen darstellen, so dass die Ausschüsse dazu
beraten können und bis zum Ende des Jahres 2022 eine Idee zur Weiternutzung
herausgearbeitet werden kann.
Die Haushaltsmittel könnten in den Plan für 2023 aufgenommen werden.
Eine Abstimmung zum Antrag erscheint zu diesem Zeitpunkt noch nicht
sinnvoll.
Herr Dr. Hornickel spricht sich auch dafür aus, den Beschlussvorschlag im
Sozialausschuss zu beraten. Zudem schlägt er vor, ein Nutzungskonzept zu
erstellen.
Herr Harbrecht schlägt vor, über den Antrag abzustimmen. Sollte der
Beschlussvorschlag nicht angenomen werden, müsste er in die Ausschüsse
verwiesen werden.
Auf Antrag erfolgt
namentliche Abstimmung.
Beschluss Nr.
: 95-17/22
Die Gemeindevertretung beschließt,
Nutzungsmöglichkeiten der ehemaligen Wohnung im Gebäude der Heimatstube für die
Grundschule Lichtenhagen unter Beachtung diverser Vorschriften sowie
Ausnahmeregelungen zu prüfen. Die Möglichkeiten zur Schaffung eines großen
Raumes in der ehemaligen Wohnung ist zu untersuchen. Mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde sind Bau- und Nutzungsänderungen zu klären. Der Aufwand
und Zeitbedarf ist als Kostenschätzung zu erstellen.
Ein Abgleich mit anderen
Nutzungskonzepten und Bedarfen von Schule, Hort und „Pfarrscheune“ und
Heimatstube im Entwicklungsraum „Dorfzentrum im Denkmalbereich“ hat zu
erfolgen. Ebenso eine Prüfung von Fördermöglichkeiten und deren Fristen.
Nachname Gemeindevertreter/in |
Abstimmung |
Tietböhl |
JA |
Ibendorf |
JA |
Gotham |
JA |
Dr. Hornickel |
NEIN |
Lange |
NEIN |
Joachim |
NEIN |
May |
NEIN |
E. Rosenkranz |
NEIN |
Grimnitz |
NEIN |
Ortmann |
NEIN |
Harbrecht |
JA |
Meus |
JA |
Prof. Vogel |
JA |
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
7 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Somit ist der
Beschlussvorschlag abgelehnt.
Es bleibt unklar,
ob der Beschlussvorschlag in die Ausschüsse zur Weiterbearbeitung verwiesen
werden soll.
Herr May beendet
den öffentlichen Teil der Sitzung.
Herr May geht davon
aus, dass die Fraktion Bündnis für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen auf
Grund der Ablehnung ihres Beschlussvorschlages einen neuen Antrag einbringen
muss und der Beschlussvorschlag auf Grund der Ablehnung nicht in die Ausschüsse verwiesen wird.