TOP Ö 3.6: Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 17.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 18,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ gefasst.

 

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„ durch den Investor.

 

 

Abstimmung:

 

6 Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen