Sitzung: 17.06.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: IV/FV/20-1199/2021
Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Wesentlichen im Rahmen des Haushaltsplanes.
Mehrbedarf besteht
bei folgenden Positionen:
Dem Mehrbedarf stehen derzeit nur Mehrerträge von ca. 105.000 EUR (davon Gewerbesteuer 80 TEUR) gegenüber. Aus diesem Grund wird ein Nachtragshaushalt vorbereitet, der nach der Sommerpause beraten und beschlossen werden soll.
Herr Grimnitz
fragt, ob die Gemeinde die Kosten für das Schöpfwerk allein tragen muss.
Der Bürgermeister
antwortet: Die Gemeinde wird prozentual beteiligt; die höchsten Kosten trägt
die Hansestadt Rostock.
Frau Kostyra
erläutert, dass die Informationen zur Höhe der Kreisumlage und zu den Umlagen
für die Verbände immer sehr spät bekannt gegeben werden, wenn die
Haushaltsplanung der Gemeinde abgeschlossen ist.