Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Wesentlichen im Rahmen des Haushaltsplanes-
Mehrbedarf besteht
bei folgenden Positionen:
Dem Mehrbedarf stehen derzeit nur Mehrerträge von ca. 105.000 EUR (davon Gewerbesteuer 80 TEUR) gegenüber. Aus diesem Grund wird ein Nachtragshaushalt vorbereitet, der nach der Sommerpause beraten und beschlossen werden soll.
Anlagen:
Übersicht über den Erfüllungsstand Haushalt 2021