TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 25 Niendorf Süd - ergänzender Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 58-9/21

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 25 vorgebrachte Stellungnahme ergänzend zum Abwägungsbeschluss vom 03.12.2020 mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage.

 

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25 wird gebilligt.

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 25 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


In der Zeit vom 07.07.2020 bis zum 10.08.2020 wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden nur noch geringfügige Änderungen am Plan vorgenommen.

Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche wurde aufgrund der Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes von 10,00 m auf 14,00 m verbreitert. Die Zweckbestimmung der betroffenen Grünfläche wurde konkretisierend von „Wiese“ auf „Gewässerunterhaltung“ geändert. Die zugehörigen Festsetzungen sind davon nicht betroffen. Infolge der genannten Änderung wurden zwei Baugrenzen jeweils geringfügig um 2,00 m verschoben.

Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen „Feldgehölz“ auf „Ortsrandbegrünung“ geändert. Der Inhalt der zugehörigen Festsetzung wurde nicht verändert. Die im östlichen Plangebiet vorkommenden gesetzlich geschützten Bäume wurden einschließlich ihrer Wurzelschutzbereiche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Baugrenzen. Zu beachtende Baumschutzmaßnahmen wurden unter „Hinweise“ aufgenommen. Die Bestandserfassung der Biotoptypen wurde hinsichtlich des gesetzlich geschützten Biotops im Zentrum des Plangebietes angepasst. Anstatt eines Feldgehölzes wurde der Bereich der Weidengruppe als temporäres Kleingewässer aufgenommen. Für die Realkompensation wurde daher zusätzlich eine externe Kompensationsmaßnahme für die Wiederherstellung eines Kleingewässers festgelegt. Die Grundzüge der Planung werden durch die genannten Anpassungen nicht berührt.

Die öffentliche Auslegung der Planung musste vom 11.12.2020 bis zum 12.01.2021 wiederholt werden, da die Bekanntmachung der letzten Auslegung eine Woche zu kurz erfolgte. Dadurch wird die Rechtssicherheit der Planung gewährleistet. Im Rahmen dieser wiederholten Auslegung wurde noch eine Stellungnahme der Öffentlichkeit abgegeben, so dass die bereits erfolgte Abwägung vom 03.12.2020 ergänzt wird (s. Anlage).

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen