Sitzung: 02.02.2021 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/30-0897/2021
Beschluss Nr.:
56-9/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den anliegenden Entwurf
eines Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Aufstellung bzw.
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke„ sowie für die 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf durch den
Investor/Projektsteuerer endzuverhandeln und abzuschließen.
Die Gemeinde Papendorf hat am 5.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 Mehrgenerationenwohnen „An der Beke“ mit einem Geltungsbereich von 0,8 Hektar (gemeindeeigene Fläche) gefasst mit dem Ziel der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.2.2020 wurde der Geltungsbereich auf 1,7 Hektar (um im Privateigentum stehende Flächen) erweitert, s. Anlage 1 Geltungsbereich, wobei von der ursprünglichen Nutzung als Mehrgenerationenwohnen zugunsten von Einfamilienhäusern Abstand genommen wurde.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 3.12.2020 wurden nun die Grundlagen bzw. die Rahmenbedingungen für die Erweiterung und Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 23 Wohngebiet „An der Beke“ geschaffen. Der im Beschluss benannte Vertragspartner, die LGE GmbH, tritt hierbei nicht nur als Erschließungsträger, sondern darüber hinaus zusätzlich als Projektsteuerer auf. In § 4 des Entwurfes dieses Städtebaulichen Vertrages ist vereinbart, dass die Kostenübernahme für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) einschließlich der (Fach-)Gutachten mit gesondertem Städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag geregelt werden, was hiermit durch den vorliegenden Vertragsentwurf vorbereitet werden soll. Mit diesem Beschluss geht es zunächst um die Willensbekundung für den Abschluss des Vertrages, die auch dann gelten würde, falls ein anderer Investor bzw. Projektsteuerer tätig wird.
Die hiermit beabsichtigten Regelungen zur Kostenübernahme können nach der Beschlussfassung gesondert mit dem Investor gemäß Entwurf vereinbart werden – oder sie können Bestandteil eines (Gesamt-)Vertragswerkes bezüglich Erschließung/Projektsteuerung werden.
Durch die anteilige Erstattung der bereits durch die
Gemeinde bezahlten Planungsleistungen, Vermessung,
Artenschutzfachbeitrag/Kartierung seit 2017 (Produktsachkonto 51100.56255003) seitens des Investors erhält die
Gemeinde Papendorf eine Einnahme in
Höhe von 13.943,28 EUR.
Nachdem einige Fragen zur Vorgehensweise durch Herrn Risch beantwortet wurden wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |