TOP Ö 7: Beschluss der Vierten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss Nr.: 31-7/21

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow.

 

In § 6 Abs. 2 Bürgermeister – Anpassung an neues Vergaberecht

Die bisherige Formulierung muss aufgrund der Änderung des Vergaberechtes angepasst werden. Es gelten nunmehr unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)

Der Regelungsinhalt ist nahezu unverändert. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung), daher stellt eine Reduzierung auf den EU-Schwellenwert eine praktikable Lösung dar.
Der Bürgermeister entscheidet wie bisher ausschließlich darüber, wer den Zuschlag für einen Auftrag erhält, nicht über das Ob und das Wie eines Auftrages.

 

§ 7 Entschädigungen - Neufassung

Am 29.06.2019 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue Höchstsätze festlegt. Damit haben die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die Entschädigungssätze in den Hauptsatzungen bis zu diesen Höchstsätzen neu zu regeln.

In den vorliegenden Entwurf wurden Höchstsätze der neuen EntschVO M-V aufgenommen, ebenso der monatliche Sockelbetrag, der erstmals an Mitglieder der Gemeindevertretung gezahlt werden kann, sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.

 

Gleichzeitig können die Bürgermeister nun auch Sitzungsgeld erhalten. Auf Vorschlag der Bürgermeisterin soll davon jedoch kein Gebrauch gemacht werden.

 

Der StGT empfiehlt in seinem Hauptsatzungsmuster nur ein Sitzungsgeld zu zahlen, auch wenn mehrere Sitzungen an einem Tag stattfinden. In der Praxis finden diese Sitzungen unmittelbar vor den Sitzungen der Gemeindevertretung, teilweise zum selben Thema statt. Ein Sitzungsgeld hierfür wird daher als unangemessen angesehen, weil es in diesem Fall nur einen unbeträchtlichen Mehraufwand bedeutet

 

 


Die Bürgermeisterin erkundigt sich, ob es Fragen oder Hinweise zu dem vorliegenden Beschluss gibt. Es gibt keine Wortmeldungen.

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen