Sitzung: 26.01.2021 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: VO/AV/50-0545/2020
Beschluss Nr.: 31-7/21
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow.
In § 6 Abs. 2
Bürgermeister – Anpassung an neues Vergaberecht
Die bisherige Formulierung muss aufgrund der Änderung des Vergaberechtes angepasst werden. Es gelten nunmehr unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Der Regelungsinhalt ist nahezu
unverändert. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb
bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der
Kommunalverfassung), daher stellt eine Reduzierung auf den EU-Schwellenwert
eine praktikable Lösung dar.
Der Bürgermeister entscheidet wie bisher ausschließlich darüber, wer den
Zuschlag für einen Auftrag erhält, nicht über das Ob und das Wie eines
Auftrages.
§ 7 Entschädigungen -
Neufassung
Am 29.06.2019 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue Höchstsätze festlegt. Damit haben die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die Entschädigungssätze in den Hauptsatzungen bis zu diesen Höchstsätzen neu zu regeln.
In den vorliegenden Entwurf wurden Höchstsätze der neuen EntschVO M-V aufgenommen, ebenso der monatliche Sockelbetrag, der erstmals an Mitglieder der Gemeindevertretung gezahlt werden kann, sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Gleichzeitig können die Bürgermeister nun auch Sitzungsgeld erhalten. Auf Vorschlag der Bürgermeisterin soll davon jedoch kein Gebrauch gemacht werden.
Der StGT empfiehlt
in seinem Hauptsatzungsmuster nur ein Sitzungsgeld zu zahlen, auch wenn mehrere
Sitzungen an einem Tag stattfinden. In der Praxis finden diese Sitzungen
unmittelbar vor den Sitzungen der Gemeindevertretung, teilweise zum selben
Thema statt. Ein Sitzungsgeld hierfür wird daher als unangemessen angesehen,
weil es in diesem Fall nur einen unbeträchtlichen Mehraufwand bedeutet
Die Bürgermeisterin erkundigt sich, ob es Fragen oder Hinweise zu dem vorliegenden Beschluss gibt. Es gibt keine Wortmeldungen.
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |